Neuer Bußgeldkatalog 2021 – Welche Änderungen müssen Sie beachten?

Neue Strafen im Bußgeldkatalog – So teuer wird es für Autofahrer

Ab dem 09. November 2021 gelten Änderungen, die der Bundesrat für den neuen Bußgeldkatalog beschlossen hat. Daneben führt das Regelwerk Verstöße auf, die auch nach der Änderung in der alten Fassung bestehen bleiben.

Was ändert sich mit dem 09. November 2021?

Ab dem 09. November 2021 müssen die Autofahrer mit höheren Bußgeldern rechnen, wenn sie einen der folgenden Verstöße begehen:

Anhebung der Verwarngelder für Schnellfahrende

Blitzer - Bußgeldkatalog
(Symbolfoto: Von MarclSchauer/Shutterstock.com)

Beträgt die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zwischen 16 und 20 km/h verdoppelt sich das Bußgeld. Innerhalb einer Stadtgrenze bedeutet dies, dass Sie statt bisher 35 Euro nun mit 70 Euro zur Kasse gebeten werden. Fahren Sie außerhalb einer geschlossenen Ortschaft zu schnell, sehen die neuen Bußgeldvorschriften einen Betrag von 60 Euro vor.

Als Raser werden Sie deutlich härter bestraft. Fahren Sie z. B. mit 95 km/h durch einen innerörtlichen Bereich, der eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h vorsieht, zahlen Sie zukünftig 400 Euro. Bislang gab es für dieses Vergehen eine Strafe von 200 Euro.

Zudem kann sich aufgrund der jeweiligen Verkehrssituation noch ein höheres Bußgeld ergeben, wenn Sie z. B. durch Ihre Fahrweise andere Verkehrsteilnehmer gefährden oder die strafverhängende Stelle Sie als Wiederholungstäter erkennt.

Höhere Knöllchen für Falschparker

Parken Sie Ihr Fahrzeug an einer Stelle, die nicht dafür vorgesehen ist, sind Sie ab dem 09. November 2021 um 25 Euro ärmer. Bislang hatte der Gesetzgeber für das Falschparken ein Bußgeld von 15 Euro vorgesehen. Behindern Sie bei Ihrem Parkvorgang andere Verkehrsteilnehmer für länger als eine Stunde, kostet das demnächst 50 Euro. Vor der Änderung wurde dies mit einem Bußgeld von 35 Euro belegt.

Das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz wird um 20 Euro erhöht. Es kostet ab Inkrafttreten der neuen Änderungen 55 Euro.

Behindern Sie ein Rettungsfahrzeug – z. B. ein Einsatzfahrzeug der Polizei, der Feuerwehr oder den Rettungswagen – wird ein Bußgeld gegen Sie verhängt, das 100 beträgt. Zudem müssen Sie damit rechnen, dass Sie mit einem Punkt in Flensburg belegt werden.

Als Fußgänger bekommen Sie mehr Rechte

Nehmen Sie als Autofahrer oder als Motorradfahrer beim Abbiegevorgang keine Rücksicht auf einen Fußgänger, der gerade die Straße überquert, müssen Sie ebenfalls mit einer deutlich höheren Strafe rechnen. Die Höhe des Bußgelds hat sich hier ebenfalls verdoppelt. Statt bislang 70 Euro müssen Sie nun 140 Euro an die Staatskasse zahlen, wenn Sie einen Fußgänger gefährden. Zusätzlich sieht der Gesetzgeber die Verhängung von einem Punkt in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot vor.

Verstoßen Sie als Radfahrer gegen die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung, bezahlen Sie 70 Euro. Auch hier müssen Sie mit einem Punkt in Flensburg rechnen.

Keine Rettungsgasse auf der Autobahn – mit diesen Strafen müssen Sie rechnen

Das bisher geltende Recht sieht eine Strafe von 200 Euro und zwei Punkte in Flensburg vor, wenn Sie sich auf der Autobahn nicht an der Bildung einer Rettungsgasse beteiligen. Daran hat der Gesetzgeber auch mit den neuen Regeln im Bußgeldrecht nichts geändert. Neu ist allerdings, dass Sie in diesem Fall mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen müssen.

Welche Strafen sieht der Bußgeldkatalog außerdem vor?

Neben den Vorschriften, die der Gesetzgeber ab dem 09. November 2021 neu gefasst hat, sieht der Bußgeldkatalog noch weitere Bestimmungen vor. Hier hat das alte Recht Bestand. Zu diesen Bestimmungen zählen z. B.:

Handyverstoß

Sie werden dabei ertappt, dass Sie während der Fahrt ein Handy in der Hand halten? Dann zahlen Sie laut geltendem Recht ein Bußgeld von 60 Euro und erhalten zusätzlich einen Punkt auf Ihrem Konto in Flensburg.

Auch als Radfahrer dürfen Sie nicht während der Fahrt mit dem Handy in der Hand unterwegs sein. Werden die Ordnungshüter hierauf aufmerksam, müssen Sie eine Strafe von 25 Euro zahlen.

Der Gesetzgeber möchte hiermit darauf reagieren, dass sich immer mehr Unfälle im Straßenverkehr ereignen, bei denen das Handy eine Rolle gespielt hat.

Rote Ampel übersehen

Erkennen Sie zu spät, dass eine Verkehrsampel von Grün auf Gelb und dann auf Rot springt, kommt es für den Gesetzgeber auf die Zeit an, die die Ampel bereits Rot angezeigt hat. Überfahren Sie eine Ampel, die gerade erst auf Rot umgeschaltet hat, beträgt das Bußgeld 90 Euro. War die Ampel schon länger als eine Sekunde Rot, steigt die Strafe auf 200 Euro. Außerdem sieht der Gesetzgeber 2 Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot vor.

Auch die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder eine Sachbeschädigung, die sich nachweislich nur ergeben hat, weil Sie Ihr Fahrzeug nicht rechtzeitig vor der roten Ampel zum Stehen gebracht haben, wirkt sich strafverschärfend für Sie aus. Bei einer Sachbeschädigung können ebenfalls bis zu 200 Euro gegen Sie verhängt werden. Gefährden Sie einen anderen Verkehrsteilnehmer, sieht der neue Bußgeldkatalog eine Strafe von 240 Euro vor.

Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts

Im Bußgeldrecht wird bei der Ahndung einer Geschwindigkeitsüberschreitung danach unterschieden, ob Sie innerhalb einer geschlossenen Ortschaft zu schnell gefahren sind oder ob Sie sich mit Ihrem Fahrzeug während des Vergehens außerorts befunden haben.

Für eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb einer geschlossenen Ortschaft hat der Gesetzgeber Änderungen beschlossen, die zu einem höheren Bußgeld führen. Die Regelungen zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb des Ortes haben dagegen weiter Bestand. Hier zahlen Sie z. B. bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von bis zu 10 km/h ein Bußgeld von 20 Euro. Liegt die Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 31 und 40 km/h steigt der Strafbetrag auf 200 Euro. Fahren Sie bis zu 70 km/h zu schnell, müssen Sie bis zu 700 Euro zahlen. Hier sieht der Gesetzgeber zusätzlich ein dreimonatiges Fahrverbot vor.

Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten

Wichtige Änderungen im Bußgeldkatalog 2021
(Symbolfoto: Von Sasun Bughdaryan/Shutterstock.com)

Sie fahren auf der Autobahn zu dicht auf oder Sie drängeln. Dann müssen Sie mit erhöhten Kontrollen der Polizei rechnen. Wird Ihr Vergehen auf Video aufgezeichnet oder werden Sie von der Polizei darum gebeten, auf den nächsten Parkplatz zu fahren, drohen hohe Strafen, die aus Bußgeldern und Fahrverboten bestehen können. Die Spanne reicht von 100 Euro bis 400 Euro.

Hier ist allerdings zu beachten, dass nicht jedes dichte auffahren als Verstoß geahndet wird, der unter diese Regelung fällt.

Trotz Überholverbot überholt

Ein Überholen im Überholverbot kostet Sie 80 Euro und einen Punkt in Flensburg. Die Strafe fällt allerdings höher aus, wenn Sie beim Überholvorgang den Gegenverkehr behindern. Hier zahlen Sie bis zu 250 Euro. Gefährden Sie andere Verkehrsteilnehmer oder begehen Sie an einem anderen Fahrzeug eine Sachbeschädigung wird die Strafe um einen Punkt in Flensburg erhöht.

Auch das rechte Überholen wird vom Gesetzgeber mit einem Bußgeld geahndet. Die neuen Vorschriften sehen für das rechte Überholen innerorts und außerorts unterschiedliche Strafen vor. Innerorts müssen Sie 30 Euro zahlen. Überholen Sie einen anderen Verkehrsteilnehmer in seinem Auto außerhalb einer geschlossenen Ortschaft, zahlen Sie 100 Euro.

Betrunken oder unter Drogeneinfluss hinter dem Lenkrad

Setzen Sie sich betrunken oder unter Drogeneinfluss hinter ein Lenkrad und fahren los, sieht das Bußgeldrecht die härtesten Strafen vor. Hier zahlen Sie z. B. 500 Euro, wenn Ihr Promillewert über 0,5 liegt.

Weitere Informationen entnehmen Sie dem Bußgeldkatalog

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