Handy am Steuer – Handyverstoß
Welche Strafen drohen bei einer verbotenen Nutzung von Mobilfunkgeräten am Steuer?
Verstöße gegen das Handyverbot im Auto sind auf deutschen Straßen nahezu Normalität. Das mag nicht nur daran liegen, dass die handelsüblichen Handymodelle immer leistungsstärker werden und damit umso verlockender zu benutzen sind.
Völlig gleichgültig ist es, welche der zahlreichen Handyfunktionen benutzt werden. Demnach ist nicht nur das Telefonieren, sondern auch das Verarbeiten, Speichern und Darstellen von Daten verboten.
Darunter fällt unter anderem:
- Nutzung der Kamerafunktion;
- Nutzung von Apps und Spielen;
- Nutzung von Organisations- und Diktierfunktionen;
- Durchführung vor- und nachbereitender Maßnahmen wie das Anschließen des Handys an ein Ladekabel.
Wann ist das Benutzen des Handys hinter dem Steuer erlaubt?
Wer also das Handy hinter dem Steuer benutzen will, kann dies nur unter sehr strengen Voraussetzungen tun: Das Fahrzeug muss stehen und der Motor muss abgeschaltet sein.
Nur unter dieser Voraussetzung dürfen Sie Ihr Mobiltelefon ans Ohr halten, Nachrichten versenden oder eine der anderen Funktionen betätigen.
Kein Vergehen stellt dar, wenn Sie das Telefon lediglich von einer zu einer anderen Stelle legen. Auch wenn es einmal herunterfallen sollte, dürfen Sie es während der Autofahrt aus dem Fußraum wieder aufheben.
Sonderfall 1: Benutzung an einer roten Ampel
An einer roten Ampel gelten für die Benutzung von Mobiltelefonen gesonderte Regeln. Auch hier gilt grundsätzlich: Das Handy darf an einer roten Ampel nur benutzt werden, wenn der Motor ausgeschaltet ist.
Durch die moderne Technik ist dieser Zustand durch die Start-Stopp-Funktion schnell herstellbar. Ist der Motor durch die Start-Stopp-Systematik ausgeschaltet, dürfen Sie Ihr Mobiltelefon nutzen. Doch auch hiervon ist generell abzuraten, da die Rotphase relativ kurz ist und Sie jederzeit bereit sein müssen, bei grünem Licht wieder loszufahren ohne das Handy in den Händen zu halten. Daher sollte die Ampel immer gut im Auge behalten werden, um kein Bußgeld zu riskieren.
Sonderfall 2: Benutzung als Navigationssystem
Oftmals wird das Handy auch als Navigationssystem genutzt. Das ist zunächst erlaubt und stellt auch keinen Verstoß gegen die StVO dar. Doch auch hier ist vorausgesetzt, dass das Handy während der Fahrt nicht in die Hand genommen wird, sondern lediglich in einer dafür bestimmten Halterung befestigt, oder anderweitig in der Mittelkonsole sicher abgelegt ist.
Änderungen in der Bußgeldhöhe mit Wirkung zum 19.10.2017
Mit Zustimmung des Bundesrates im September 2017 wurden die Bußgelder sowie die Punktevergabe für die Benutzung von Handys am Steuer stark verschärft.
Danach wird ein Verstoß folgendermaßen geahndet:
Verstoß in der Probezeit
Werden Fahranfänger mit dem Handy am Steuer erwischt, so gelten für diese besondere Regelungen. Sie müssen grundsätzlich mit einem Bußgeld in Höhe von 100€, einem Punkt in Flensburg sowie mit einer Verlängerung der Probezeit von weiteren zwei Jahren rechnen.
Fazit
Verstoßen Sie gegen die Regelung der Nichtbenutzung von Handys am Steuer, so müssen Sie immer mit erheblichen Konsequenzen rechnen. Zudem kann es vorkommen, dass auch Ihre Versicherung die Leistung zur Zahlung verweigert, wenn Sie aufgrund der Benutzung einen Unfall herbeigeführt haben. In einigen Versicherungspolicen ist eine solche Regelung vorhanden. Dann bleiben Sie im Zweifelfall auf den Kosten sitzen.
Auf Nummer sicher gehen Sie also, wenn Sie Ihr Mobiltelefon während der Fahrt und bei laufendem Motor nicht in die Hand nehmen und benutzen.
Haben Sie weitere Fragen zu diesem Bereich der Nutzung von Handys am Steuer, so lassen Sie sich gerne von einem im Verkehrsrecht erfahrenen Fachanwalt beraten. Nutzen Sie dazu das Beratungsangebot vor Ort oder in der Online-Rechtsberatung.
Haben Sie gegen das Handyverbot am Steuer verstoßen?
Dann wenden Sie sich direkt an uns. Wir prüfen Ihren Bußgeldbescheid und beraten Sie zu Folgen und den weitern Schritten.