ProViDa Modular 2000

– Messverfahren und häufige Messfehler –

I. Das Messgerät ProViDa Modular 2000

Es handelt sich bei dem ProViDa Modular 2000 um ein sog. Videonachfahrsystem, d.h. die Geschwindigkeitsmessung erfolgt durch ein Nachfahren. Konkret wird die Geschwindigkeit des vorausfahrenden Fahrzeugs mittels einer geeichten Geschwindigkeitsmessanlage und der dadurch erfassten Parameter (wie beispielsweise die Länge der Messstrecke, etc.) ermittelt. Die Messanlage an sich besteht aus einem digitalen Tachometer, einem Steuergerät und einer Videoanlage und ist fest in das Messfahrzeug (meist ein Zivilfahrzeug der Polizei) eingebaut.

II. Das Messverfahren beim ProViDa Modular 2000

Das Messverfahren ergibt sich einerseits bereits aus der o.g. Beschreibung des Messgeräts und andererseits aus der Tatsache, dass die Geschwindigkeit des vorausfahrenden Fahrzeugs strenggenommen nicht „gemessen“ wird (wie z.B. beim Einsatz von Radar- oder Lasergeräten), sondern sich aus der Ableitung der Geschwindigkeit des Messfahrzeugs zum vorausfahrenden Fahrzeug ermitteln lässt. Die Geschehnisse werden durch einen Knopfdruck des Beamten anlassbezogen aufgezeichnet und die gemessenen Daten werden auf einem Monitor angezeigt und in die Videoaufnahme eingeblendet. Die Abkürzung ProViDa steht für Proof Video Data System und ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung als sog. standardisiertes Messverfahren i.S.d. Rechtsprechung des BGH anerkannt. Das System des ProViDa Modular 2000 wird sowohl zur Geschwindigkeits- als auch zur Abstandsmessung seit vielen Jahren deutschlandweit eingesetzt.

ProViDa 2000 im Einsatz


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Quelle: Andreas Patzwahl – Youtube

III. Häufige Messfehler beim ProViDa Modular 2000

Mitunter wird das Messsystem auch vom Motorrad aus eingesetzt. Hierbei ist zu beachten, dass das System laut Gebrauchsanweisung im Betrieb mit Motorrädern bei Messungen mit „offensichtlicher Schräglage“ nicht verwendet werden darf. Ferner können sich bei der Auswertung des Videofilms Sichtwinkelfehler oder Reaktionsfehler des Messbeamten ergeben. Weitere Messfehler können u.U. darin begründet sein, dass das geeichte ProViDa-System vor dem Einsatz nicht kalibriert werden muss. Erfolgt dennoch eine Kalibrierung, so wird die eichamtliche Siegelung gebrochen und das Gerät gilt nicht mehr als geeicht. Ferner verlangt der Wechsel von Winter- auf Sommerbereifung des Messfahrzeugs eine neue Eichung des Geräts. Selbstverständlich muss der jeweilige Messbeamte auch beim ProViDa Modular 2000 geschult sein und eine entsprechende Qualifikation nachweisen können.

Bitte beachten Sie, dass die Aufzählung der Messfehler nicht abschließend ist.

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