Bußgelder in Europa – Deutschland

Alles wichtige zum Bußgeld in Deutschland

Bußgeld in Deutschland
Alles zu Bußgelder im deutschen Straßenverkehr – Foto: plantic/Bigstock

Nachdem wir Ihnen nunmehr in kurzen 19 Beiträgen die straßenverkehrsrechtlichen Besonderheiten aus 19 verschiedenen, europäischen Ländern näher gebracht und Sie auf die jeweiligen landesspezifischen Besonderheiten hingewiesen haben, ist es nun an der Zeit, einmal einen Blick auf die deutsche Straßenverkehrsordnung, die Handhabung der hiesigen Bußgeldpraxis und die zu erwartenden Sanktionen zu werfen. Selbstverständlich steht Ihnen die renommierte Verkehrsrechtskanzlei Kotz aus Kreuztal bei Siegen auch bei dem Erhalt eines deutschen Bußgeldbescheides kompetent zur Seite und überprüft für Sie im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung Ihren Bußgeldbescheid im Regelfall binnen 24 Stunden. Nähere Informationen sowie eine selbsterklärende Schritt-für-Schritt-Anleitung erhalten Sie hier: https://www.bussgeld-blitzer.de/bussgeldbescheid-pruefen/

Allgemeines & Straßenverkehr

In der letzten Zeit haben die Verkehrskontrollen in Deutschland stark zugenommen. Neben den zunehmenden stationären Geschwindigkeitsmessungen finden auch immer wieder mobile Messungen an gefährlichen Verkehrsunfallpunkten statt. Auch öffentlichkeitswirksame Aktionen wie beispielsweise der nicht unumstrittene sog. Blitz-Marathon haben Geschwindigkeitsmessungen immer wieder in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Zuletzt haben auch die Raser-Fälle (u.a. das spektakuläre und juristisch umstrittene Urteil des Landgerichts Berlin) immer wieder für Diskussionen und eine Verschärfung der Bußgeldkataloge bzw. gar des Strafrechts (Vgl. § 315d StGB) geführt. Davon betroffen sind grundsätzlich auch ausländische Kraftfahrer, die ebenfalls den deutschen Sanktionen (Bußgeld, Punkte, Fahrverbot) unterliegen. Sofern ein Verstoß an Ort und Stelle vorgehalten wird, ist die Hinterlegung einer Sicherheit (Kaution) üblich, falls die Sache nicht mit einem Verwarnungsgeld abgegolten werden kann. Bei der Verhängung eines Fahrverbotes ist zu beachten, dass dieses regelmäßig – und anders als in den meisten Ländern – erst nach Abgabe des Führerscheins bei der Bußgeldstelle bzw. mit Eintragung des Fahrverbots im ausländischen Führerscheindokument zu laufen beginnt. Durch einen Führerscheinentzug erlischt das Recht, während der Sperrfrist von der (auch ausländischen) Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen.

Weitere Besonderheiten:

  • Promille-Grenze liegt bei 0,5-Promille; kein Alkohol ist erlaubt für Fahranfänger während der zweijährigen Führerschein-Probezeit bzw. bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs (gilt auch für ausländische Führerscheininhaber)
  • GPS-Navigationsgeräte, die vor Geschwindigkeitsmessstellen oder Blitzampeln warnen können, sind verboten; das gilt selbstverständlich auch für (spezielle) Radarwarngeräte bzw. Blitzerapps

Spezielle Verkehrsregeln:

Parken und Halten: Parken ist grundsätzlich nicht vor Grundstücksausfahrten, auf Gehwegen, vor abgesenkten Bordsteinen, bis zu 5 m vor bzw. hinter Kreuzungen und Einmündungen, bis zu 10m vor Ampeln sowie bis zu 15 m vor und hinter Haltestellenschildern von öffentlichen Verkehrsmitteln und in „zweiter Reihe“ erlaubt. Halteverbote bestehen u.a. 5 m vor und hinter Fußgängerüberwegen und bis zu 10 m vor Ampeln, Vorfahrts- und Stoppschildern. Im eingeschränkten Halteverbot ist hingegen kurzfristiges Anhalten zum Ein- und Aussteigen sowie Be- und Entladen erlaubt.

Tempolimits: Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten in Deutschland betragen:

  • innerhalb geschlossener Ortschaften max. 50 km/h
  • auf Landstraßen dürfen Pkw, Motorräder und Kfz bis 3,5 t maximal mit 100 km/h unterwegs sein
  • auf Autobahnen gibt es für diese Fahrzeuge lediglich die Empfehlung einer Richtgeschwindigkeit von 130 km/h
  • für Wohnmobile mit mehr als 3,5 t sind auf Landstraßen maximal 80 und auf Autobahnen 100 km/h erlaubt; Kfz mit über 3,5 t sowie Pkw-Gespanne dürfen außerorts generell höchstens 80 km/h fahren
  • Lkw mit mehr als 7,5 t und Lkw-Gespanne über 3,5 t müssen auf Landstraßen eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/, Gespanne bis 3,5 t mit entsprechender Ausnahmegenehmigung (und Tempo-Aufkleber) 100 km/h einhalten

Alkohol: In Deutschland liegt die Alkoholgrenze im Straßenverkehr bei 0,5-Promille (BAK). Ein absolutes Alkoholverbot (0,0-Promille) gilt für Fahranfänger während der zweijährigen Führerschein-Probezeit bzw. bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs (und gilt auch für ausländische Führerscheininhaber).

Fahrverbote und Punkte: Bei Ordnungswidrigkeiten, die unter grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Fahrzeugführers begangen werden, kann ein Fahrverbot von einem bis zu drei Monaten verhängt werden. Bei einem Fahrverbot handelt es sich um ein zeitlich begrenztes Verbot, ein Fahrzeug zu führen, wohingegen der Fahrerlaubnisentzug die vollständige Abgabe der Fahrerlaubnis meint. Ein Fahrverbot wirkt verkehrserzieherisch, so dass meist schon ein einmonatiges Fahrverbot weitreichende und nachhaltige Auswirkungen auf den Betroffenen zeigt. Ein Fahrverbot kann behördlich oder gerichtlich angeordnet werden. Auch bei ausländischen Betroffenen beginnt die Fahrverbotsfrist erst zu laufen, wenn der Führerschein entweder bei der Bußgeldstelle bzw. Staatsanwaltschaft hinterlegt oder das Fahrverbot im ausländischen Führerschein vermerkt wurde.

Für Ersttäter gilt die folgende Besonderheit: diese können grundsätzlich innerhalb der ersten vier Monate nach Rechtskraft der Bußgeldentscheidung selbst bestimmen, wann sie den Führerschein abgeben wollen, so dass – rein faktisch – die Wirksamkeit des Fahrverbots um bis zu vier Monate hinausgeschoben werden kann. Ein Führerscheinentzug erfolgt insbesondere bei Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheitsfahrten oder Unfallflucht mit Körperschäden. Bei Vorliegen dringender Gründe kann auch eine vorläufige Entziehung unmittelbar nach der Tat vorgenommen werden.

Sonstiges: Schulbusse dürfen auf zweispurigen Straßen nicht überholt werden, wenn sie sich mit eingeschaltetem Warnblinklicht einer Haltestelle nähern. Sofern der Bus (bereits) steht, darf nur im Schritttempo vorbeigefahren werden (gilt auch für den Gegenverkehr). Bei Lichtzeichenanlagen mit sog. Grünpfeil auf schwarzem Grund darf bei roter Ampel nach kurzem Anhalten vorsichtig nach rechts abgebogen werden. Es gibt eine wetterbedingte Winterreifenpflicht, d.h. bei entsprechenden Witterungsverhältnissen (Schneematsch, Reifglätte, Glatteis) müssen Reifen mit der Kennzeichnung M + S (Matsch- und Schneereifen) bzw. mit der Kennzeichnung einer Schneeflocke mit drei Bergspitzen aufgezogen werden.

Als empfohlener Zeitraum (und als grobe Faustregel) gilt die O-O-Empfehlung (von Oktober bis Ostern). Ab 2018 reich die M +S-Kennzeichnung der Reifen übrigens nicht mehr aus, denn für alle Winterreifen, die nach dem 1. Januar 2018 hergestellt werden, ist das sog. Alpine-Symbol Pflicht. Es gibt aber eine Übergangsfrist. M+S Reifen, die bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt wurden, dürfen nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums auch bei winterlichen Bedingungen noch bis 30. September 2024 weiter verwendet werden. Verbraucher müssen also ihre bereits vorhandenen Winterreifen nicht sofort ersetzen. Wer hingegen im Winter bei entsprechenden Witterungsverhältnissen beharrlich mit Sommerreifen unterwegs ist, muss einerseits mit einem Bußgeld, andererseits mit dem Verlust bzw. der Einschränkung des Versicherungsschutzes rechnen.

Bußgeldkatalog Deutschland

Auszug aus dem deutschen Bußgeldkatalog:

Tipp: Unzulässiger Blitzer? Sparen Sie sich das Bußgeld!  Das OLG Celle stellt die Zuverlässigkeit des LEIVTEC-XV3 Messgerätes in Zweifel. 

Fazit

Seit Oktober 2010 ist die auch in Deutschland mögliche, fast europaweite Vollstreckungshilfe auf der Grundlage des EU-Rahmenbeschlusses über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen (RBGeld). Danach unternimmt das zuständige Bundesamt für Justiz (BfJ) die Eintreibung von Sanktionen (ab der Bagatellgrenze von 70 EUR), die in anderen Staaten der Europäischen Union verhängt wurden.

Nähere Informationen dazu erhalten Sie diesbezüglich unter: https://www.bussgeld-blitzer.de/bussgeld-eu-ausland/

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