Bußgelder in Europa – Ungarn

Welche Bußgelder drohen in Ungarn bei Verkehrsverstößen?

Bußgeld in Ungarn
Foto: Millenius/Bigstock

Ob Badeurlaub am Balaton oder Kulturhopping in der Hauptstadt Budapest (die i.Ü. als die schönste Stadt Osteuropas gilt): Ungarn ist definitiv eine Reise wert. Durch die gemeinsame Landesgrenze zu Österreich bietet sich als Alternative zum Flug beispielsweise die Fahrt mit dem eigenen Pkw an. Mit dem (eigenen) Pkw in Ungarn unterwegs zu sein, bietet einige Vorteile: Sie sind flexibel und können u.a. in kürzerer Zeit mehrere Gegenden und Sehenswürdigkeiten erkunden. Damit Sie allerdings nach der Rückkehr aus Ungarn keine allzu böse Überraschung in Gestalt eines Bußgeldbescheides erwartet, klärt Sie die Verkehrsrechtskanzlei Kotz aus Kreuztal bei Siegen über die wichtigsten straßenverkehrsrechtlichen Besonderheiten Ungarns auf. Und sollte ein Bußgeld einmal doch nicht zu vermeiden sein, so können Sie diesen von unserem Fachanwalt für Verkehrsrecht – Dr. Christian Kotz – völlig kostenlos und unverbindlich über unser Portal: www. bussgeld-blitzer.de überprüfen lassen und erhalten in der Regel binnen 24 Stunden eine fachmännische Ersteinschätzung Ihres Falles.

Allgemeines & Straßenverkehr

Die meisten Verkehrsverstöße werden von der Polizei an Ort und Stelle mit Verwarnungsgeldern geahndet und Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr werden verhältnismäßig streng verfolgt. Eine gewisse Grundproblematik birgt die hohe Sprachbarriere: die ungarische Polizei und Behörden stellen auch gegenüber ausländischen Kraftfahrern Verwarnungen und Bußgeldbescheide überwiegend in ungarischer Sprache aus.

Weitere Besonderheiten:

  • Anschnallpflicht für alle Insassen
  • Lichtpflicht außerorts zu Tages- und Nachtzeit
  • Kinder unter 1,50m Körpergröße müssen in einem speziellen Kindersitz sitzen
  • In Ungarn herrscht eine 0,0-Promille-Grenze
  • Vignettenpflicht (e-Vignette) für alle Kfz bis einschließlich 3,5 t

Spezielle Verkehrsregeln:

Parken und Halten: Besonders in den großen Stadtzentren (z.B. in Budapest) fallen Parkgebühren an. Allerdings ist die Stadt in mehrere Zonen aufgeteilt, mit jeweils unterschiedlich hohen Parkkosten. Orientieren kann man sich zudem an der farblichen Gestaltung: gelbe Zickzacklinien bedeuten Halteverbot, fortlaufende und unterbrochene gelbe Linien markieren Parkverbote. Auf Busspuren und Radfahrstreifen sowie an Omnibushaltestellen und –bahnhöfen besteht ein strenges Halteverbot. Kurzparkzonen sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Zu beachten ist, dass der Parkschein immer gut sichtbar auf dem Armaturenbrett platziert wird. Bei widerrechtlichem Parken muss damit gerechnet werden, dass das Fahrzeug mit einer Parkkralle versehen wird.

Tempolimits: Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten in Ungarn betragen:

  • innerhalb geschlossener Ortschaften max. 50 km/h
  • außerhalb geschlossener Ortschaften bis zu 90 km/h
  • auf Autobahnen bis max. 130 km/h

Alkohol: Die Promillegrenze liegt in Ungarn bei 0,0 – Promille. Das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss wird somit hart geahndet. So muss beim Fahren unter Alkoholeinfluss mit einem Bußgeld von bis zu 965 € gerechnet werden.

Fahrverbote und Punkte: Als mögliche Sanktionen kommen neben einer Geldstrafe auch die Verhängung eines Fahrverbotes oder der Entzug des Führerscheins in Betracht. Im Fall von Ordnungswidrigkeiten beträgt die Dauer des Fahrverbots zwischen einem und 12 Monaten und die Polizei kann im Einzelfall die Weiterfahrt an Ort und Stelle untersagen. Für ausländische Kraftfahrer haben die zuvor genannten Führerscheinmaßnahmen lediglich zur Folge, dass sie auf ungarischen Straßen keine Kraftfahrzeuge (mehr) führen dürfen. Ungarn verfügt (für Einheimische) über ein Strafpunktesystem, bei dem – ab einer gewissen Punktzahl – ein sechsmonatiges Fahrverbot droht. Aber auch dieses Punktesystem hat keinerlei Auswirkungen (etwa in Form einer Übertragung der Punkte in das Flensburger Fahreignungsregister) für ausländische Fahrerlaubnisinhaber.

Sonstiges: In Kurven, vor Kreuzungen, Bahnübergängen und Fußgängerüberwegen besteht ein gesetzliches Überholverbot. Motorradfahrer dürfen auch Busspuren benutzen und vor Rotampeln an wartenden Fahrzeugen vorbeifahren. Es besteht eine Warnwestenpflicht für Fußgänger, Radfahrer und aussteigende Kfz-Insassen: diese müssen außerorts, nachts und bei schlechter Sicht reflektierende Warnwesten tragen. Hinsichtlich der behördlichen Verfolgungspraxis gilt Folgendes: bei Anhaltung nach einem Verkehrsverstoß kann die Polizei an Ort und Stelle Verwarnungs- bzw. Bußgelder in der Höhe zwischen 3.000 und 150.000 Forint (ca. 10 bis 490 EUR) verhängen, die oftmals direkt über ein Kartenlesegerät per Kreditkarte beglichen werden kann. Anderenfalls begleitet die Polizei den Delinquenten gelegentlich auch zur nächsten Bank bzw. zum nächsten Geldautomaten. Sofern an Ort und Stelle keine Zahlung erfolgt (oder aber die Nichtzahlung einer früheren Geldbuße festgestellt wird), so ist die Polizei berechtigt, die Weiterfahrt zu verbieten, bis bezahlt wird. Darüber hinaus wird die Zulassungsbescheinigung einbehalten. Bei Verkehrszuwiderhandlungen tritt die Verfolgungsverjährung sechs Monate nach der Übertretung ein. Sie kann allerdings durch Verfolgungshandlungen der Polizei, Staatsanwaltschaft oder des Gerichts unterbrochen werden. Die absolute Verfolgungsverjährungsfrist beträgt zwei Jahre. Bei Verstößen gegen Lenk- und Ruhezeitvorschriften bzw. Fahrtschreiberregelungen oder gegen die Gurt-, Kindersicherungs- oder Helmpflicht beträgt die Verfolgungsverjährungsfrist ein Jahr.

Bußgeldkatalog Ungarn

Auszug aus dem ungarischen Bußgeldkatalog:

Fazit

Auch ungarische Bußgeldbescheide können nach dem EU-Rahmenbeschluss zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen ab einer Bagatellgrenze von 70 EUR zwangsweise durchgesetzt werden. Ungarn hat den soeben genannten EU-Rahmenbeschluss bereits 2008 in nationales Recht übernommen.

Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter: https://www.bussgeld-blitzer.de/bussgeld-eu-ausland/

Unzählige ungarische Kommunen und Verkehrsbetriebe beauftragen mit der Geltendmachung von Forderungen aus Parkverstößen das britische Inkassounternehmen Euro Parking Collection (EPC). Bereits im Jahr 2015 wurde ein Fall bekannt, in dem das EPC versucht hat, einen deutschen Kfz-Halter wegen Nichtentrichtung eines Parkbußgelds aus Budapest vor dem Amtsgericht München zu verklagen. Es ist strittig, ob solche Ansprüche (in Deutschland) überhaupt durchsetzbar sind und es gibt einige, gute juristische Erwägungen, die letztlich dagegen sprechen. Auch in einem solchen Fall kann Ihnen die Verkehrsrechtskanzlei Kotz mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Lassen Sie Ihren ungarischen Bußgeldbescheid kostenlos und unverbindlich durch den Fachanwalt für Verkehrsrecht – Dr. Christian Kotz – jetzt überprüfen:

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