Bußgelder in Europa – Tschechien

Haben Sie in Tschechien ein Verkehrsverstoß begangen? Mit welchen Strafen Sie jetzt rechnen müssen.

Bussgeld in Tschechien
Bußgelder in Tschechien – Foto: Fredex/Bigstock

Tschechien ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa und grenzt im Norden an Polen, im Osten an die Slowakei, im Süden an Österreich und im Westen an Deutschland. Prag ist die Hauptstadt und zugleich die bevölkerungsreichste Stadt der Tschechischen Republik. Weitere große Städte sind: Brünn, Ostrava, Pilsen, Liberec und Olmütz. Prag ist ein europäischer Verkehrsknotenpunkt, an dem die Autobahnen D1 von Brno, D5 von Nürnberg, D8 von Dresden und D11 von Hradec Králové zusammentreffen. Mittelfristig wird der Ausbau des Autobahnnetzes in Tschechien bis auf eine Gesamtlänge von etwa 1000 km angepeilt. Doch auch außerhalb des Autobahnnetzes existiert ein über 55.000 km langes Straßennetz, so dass sich die Anfahrt nach Tschechien mit dem (eigenen) Pkw gerade zu anbietet. Damit Sie bereits im Vorfeld wissen, welche Besonderheiten im tschechischen Straßenverkehr gelten und was Sie diesbezüglich zu beachten haben, um nicht mit dem tschechischen Verkehrsordnungsrecht in Konflikt zu treten, hat die Verkehrsrechtskanzlei Kotz aus Kreuztal bei Siegen Ihnen die wichtigsten Informationen und Besonderheiten kompakt zusammengestellt. Und sollten Sie dennoch einen tschechischen Bußgeldbescheid erhalten haben, so lassen Sie diesen doch einfach, kostenlos und völlig unverbindlich von unserem Fachanwalt für Verkehrsrecht – dem erfahrenen Rechtsanwalt Dr. Christian Kotz – im Rahmen einer rechtlichen Ersteinschätzung überprüfen.

Allgemeines & Straßenverkehr

In Tschechien zu beachten ist, dass Verkehrszuwiderhandlungen mit relativ hohen Geldsanktionen belegt werden, da selbst Verstöße im ruhenden Verkehr mit 60 EUR Bußgeld und mehr zu Buche schlagen können. Ferner gilt in Tschechien ein absolutes Alkoholverbot, d.h. eine 0,0-Promille-Grenze. Zusatzschilder und Aufschriften in der Landessprache auf Verkehrszeichen sind ausländischen Autofahrern häufig nicht ohne weiteres verständlich.

Weitere Besonderheiten:

  • Absolutes Alkoholverbot = 0,0-Promille-Grenze
  • ganztägige Lichtpflicht
  • Autobahngebühren (Maut) für alle Pkw
  • Gurtpflicht für alle Insassen des Autos
  • Helmpflicht für Radfahrer unter 18 Jahren
  • Warnwestenpflicht bei Unfall/Panne
  • Winterreifenpflicht vom 1. November bis zum 31. März bei Schnee, Eis und Matsch vorgeschrieben (Mindestprofiltiefe bei Pkw: 4 mm, bei Lkw: 6 mm)

Spezielle Verkehrsregeln:

Parken und Halten: Halten und Parken ist in Tschechien entlang von gelben, durchgehenden Linien am Fahrbahnrand verboten. Dasselbe gilt auf Brücken, in Tunnels und Unterführungen sowie bis zu 15 m vor und nach Bahnübergängen. Beim Parken ist darauf zu achten, dass ein mindestens 3 m breiter Fahrstreifen je Fahrtrichtung frei bleibt. In den Stadtzentren mancher tschechischer Städte (u.a. in der Prager Altstadt) gibt es spezielle Parklizenzbereiche, die mit blauen „P“-Schildern entsprechend gekennzeichnet und Anwohnern mit Lizenz vorbehalten sind.

Tempolimits: Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten in Tschechien betragen:

  • innerhalb geschlossener Ortschaften max. 50 km/h
  • außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Pkw, Motorräder oder Wohnmobile bis 3,5 t mit höchstens bis zu 90 km/h schnell unterwegs sein
  • auf Autobahnen und Schnellstraßen beträgt das Tempolimit maximal 130 km/h
  • Besonderheit: ab 50 m vor Bahnübergängen gilt ein Tempolimit von 30 km/h

Alkohol: Die Promillegrenze liegt in Tschechien bei 0,0-Promille, d.h. es herrscht ein absolutes Alkoholverbot im Straßenverkehr. Gleiches gilt selbstverständlich auch für die Einnahme von Drogen. Sollte Alkohol und/oder Drogen im Blut eines Verkehrsteilnehmers im Rahmen einer Kontrolle festgestellt werden, so droht u.U. gar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Zudem droht ein Bußgeldbescheid in der Größenordnung zwischen 100 EUR und 2000 EUR. Es gilt in Tschechien eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Alkohol/Drogen am Steuer.

Fahrverbote und Punkte: Schwerwiegende Straßenverkehrsverstöße oder Verkehrsstraftaten haben in der Regel Führerscheinmaßnahmen unterschiedlicher Ausprägung zur Folge: Fahrverbot, Fahrerlaubnisentziehung, Führerscheineinbehaltung oder vorläufige Sicherstellung kommen dabei in Betracht. Für ausländische Führerscheininhaber besonders relevant: ein in Tschechien verhängtes Fahrverbot gilt für sie nur innerhalb des dortiges Staatsgebiets. Tschechien verfügt über ein Punktesystem und zahlreiche Verkehrsverstöße sind dementsprechend punktebewehrt. Auch in dieser Hinsicht kann ausländischen Autofahrern bei entsprechendem Punktestand zwar nicht der Führerschein entzogen werden, aber es kann ihnen für einen gewissen Zeitraum untersagt werden, auf tschechischem Gebiet ein Kraftfahrzeug zu führen.

Sonstiges: Es muss ganzjährig und ganztätig mit Abblendlicht gefahren werden. Für Radfahrer unter 18 Jahren besteht Helmpflicht. In der Innenstadt von Prag ist nachts das Hupen untersagt. Bei Verkehrsunfällen mit Sachschaden über 100.000 Kronen (ca. 4000 EUR) muss die Polizei hinzugezogen werden. Es besteht eine Warnwestenpflicht beim Verlassen des Fahrzeugs im Falle eines Unfalls/einer Panne. Bezüglich der Lenk- und Ruhezeitverstöße wird die Nichteinhaltung (durch den Fahrer) von EU-rechtlich geregelten Lenk- und Ruhezeiten sowie von Fahrtschreiber- und Kontrollgerätbestimmungen mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Kronen (ca. 200 EUR) geahndet. Mautverstöße, d.h. das Befahren von mautpflichtigen Strecken ohne Anbringung einer gültigen Autobahnvignette wird in der Regel an Ort und Stelle mit einem Verwarnungsgeld (sog. Blockbuße) in Höhe von 5.000 Kronen (ca. 200 EUR) geahndet.

Bußgeldkatalog Tschechien

Auszug aus dem tschechischen Bußgeldkatalog:

Fazit

Auch tschechische Bußgeldbescheide können nach dem EU-Rahmenbeschluss zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen ab einer Bagatellgrenze von 70 EUR zwangsweise durchgesetzt werden. Tschechien hat den soeben genannten EU-Rahmenbeschluss zum 1.1. 2008 in nationales Recht übernommen.

Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter: https://www.bussgeld-blitzer.de/bussgeld-eu-ausland/

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