TRAFFIPAX TraffiStar S 350

Geschwindigkeitsmessung mit dem TraffiStar S350 von Jenoptik

Auf Deutschlands Straßen werden von den Ordnungshütern im Zuge von Geschwindigkeitskontrollen verschiedene technische Geräte von unterschiedlichen Herstellern zum Einsatz gebracht, deren Hersteller natürlich ihre Produkte in den höchsten Tönen loben. Nicht anders verhält es sich auch bei dem Gerät TraffiStar S 350, denn dieses Gerät wurde von dem Hersteller als regelrechtes Multigerät angepriesen. Diese Werbung ist im Grunde genommen auch nicht gänzlich falsch, denn das TraffiStar S 350 kann sowohl mobil aus einem Fahrzeug heraus oder stationär sowie als sogenannte Semistation in Verbindung mit einem Anhänger zum Einsatz gebracht werden. Das Allround-Talent TraffiStar S 350 ermöglicht den Ordnungshütern dementsprechend eine große Flexibilität, sodass Geschwindigkeitsmessungen im praktischen Einsatz merklich vereinfacht werden. Trotzdem gibt es auch im Zusammenhang mit dem TraffiStar S350 durchaus gewisse Problematiken.

Auf welcher technischen Grundlage arbeitet das TraffiStar S 350?

Wegen seiner Flexibilität bei Ordnungshütern beliebt, aber längst nicht über jeden Zweifel erhaben: Hier der Blitzer-Anhänger TraffiStar S350 – (Symbolfoto: Von Ilari Nackel/Shutterstock.com)

Unabhängig von der Art des Einsatzes, ob stationär oder auch mobil, funktioniert das TraffiStar S 350 auf dem Prinzip der Lasertechnologie. Das TraffiStar S 350 entwickelt dabei einen regelrechten Laserteppich, der sich in dem jeweiligen Fahrabschnitt für das Messverfahren ausbreitet. Das TraffiStar S 350 ist dabei technisch durchaus in der Lage, mehrere Fahrspuren zu erfassen und dabei eine Unterscheidung zwischen unterschiedlichen Fahrzeugarten wie beispielsweise LKW oder PKW durchzuführen. In der gängigen Praxis ist dies für die Ordnungshüter von besonderem Vorteil, da auf der Grundlage der StVO in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog im Falle eines Verkehrsunfalls für einen LKW-Fahrer eine andere Sanktion droht als für einen PKW-Fahrer. Der Laser des Messgeräts wird bei dem Messvorgang von dem jeweiligen Fahrzeug zurück an das Gerät geworfen, sodass das TraffiStar S 350 über die gesamte Distanz des Messbereiches die tatsächlich vorliegende Fahrgeschwindigkeit des Fahrzeugs berechnen kann. Sollte das Gerät bei dem Fahrzeug eine Überschreitung der maximal zulässigen Höchstgeschwindigkeit feststellen, so wird ein an das Gerät gekoppelter Blitzer ausgelöst und dementsprechend auch ein bildlicher Beweis des Verkehrssünders angefertigt.

Zweifel an dem Gerät sind vorhanden

Es gibt nicht wenige Verkehrsteilnehmer, die bereits einmal in ihrem Leben mit dem TraffiStar S 350 in Berührung gekommen sind. Wie bei allen anderen technischen Messverfahren auch gibt es jedoch auch bei diesem Gerät Anlass für Zweifel an der Richtigkeit der gemessenen Geschwindigkeit, sodass der Verkehrssünder sich durchaus mit einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Verbindung setzen und auf diese Weise eine Akteneinsicht erwirken sollte.

Mögliche Messfehler sind auch bei dem Allround-Talent TraffiStar S 350 nicht ausgeschlossen.

Insbesondere im Zusammenhang mit der Transparenz der Messwerte sowie deren Nachprüfbarkeit gab es bei dem TraffiStar 350 in der jüngeren Vergangenheit oftmals Mängelbekundungen. Ein Hauptargument war hierbei, dass die fehlende Herausgabe von zwingend erforderlichen Daten die Nachprüfbarkeit der Messergebnisse von dem TraffiStar S 350 erschweren würden. Mit dieser Kritik musste sich auch schon das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Jahr 2020, genauer gesagt im November 2020, beschäftigen. Das BVerfG hat diesbezüglich ein Urteil gesprochen, sodass die Herausgabe von entsprechend zwingend benötigten Rohmessdaten vereinfacht wurde. Diese Rohmessdaten sind bei dem TraffiStar S 350 auf jeden Fall erforderlich, um die Messergebnisse zweifelsfrei überprüfen und die Rechtmäßigkeit der Messergebnisse feststellen zu können.

Durch das Urteil des BVerfG kann nun ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, der aufgrund der Messergebnisse mit dem TraffiStar S 350 erstellt wird, erheblich einfacher durchgeführt werden.

Problematische Messungen des TraffiStar S 350 in der Vergangenheit

Bereits vor dem Urteil des BVerfG mussten sich bereits Gerichte mit dem Messgerät sowie den Messergebnissen auseinandersetzen. Bedingt durch den Umstand, dass sich diese Messungen als nicht ganz unproblematisch gestalten, haben etliche Städte sowie auch Landkreise in Deutschland dieses Gerät nicht mehr weiter verwendet. Die Begründung für diesen Schritt war, dass die Messergebnisse des TraffiStar S 350 insgesamt betrachtet als mangelhaft einzustufen sind. Diese Einschätzung führte jedoch nicht dazu, dass dem Gerät die Zulassung seitens des PTB entzogen wurde. Das TraffiStar S 350 verfügt aktuell über eine entsprechende Zulassung und kann daher durchaus von den Ordnungshütern zum Einsatz gebracht werden.

Im Jahr 2019 erklärte der Verfassungsgerichtshof Saarland die Messergebnisse des TraffiStar S 350 als unverwertbar, da die Fairness gegenüber dem Verkehrsteilnehmer bei diesem Gerät nicht als gegeben angesehen wurde.

Eines der Hauptprobleme, mit denen das TraffiStar S 350 zu kämpfen hat, ist die unzureichende Datenspeicherung. Das eigentliche Messverfahren mit diesem Gerät ist dementsprechend nicht einmal der Hauptgrund für die Kritik, vielmehr geht es um die Frage, inwieweit die Messergebnisse überhaupt von den zuständigen Behörden verwertet werden können bzw. dürfen. Der Grund hierfür liegt in dem Umstand, dass das TraffiStar S 350 nicht den vollen Umfang der Messdaten abspeichert. Für eine Nachvollziehbarkeit im Hinblick darauf, ob das Messverfahren seitens der Ordnungshüter jedoch korrekt durchgeführt wurde, sind jedoch alle Messdaten zwingend erforderlich. Sollte nunmehr ein vermeintlicher Verkehrssünder mittels eines Sachverständigen das Messverfahren überprüfen lassen wollen, so besteht hierfür aufgrund des Fehlens aller erforderlichen Messdaten im vollen Umfang keine Möglichkeit dazu. Dies ist auch der Grund, warum der Verfassungsgerichtshof Saarland aus Gründen der Fairness dem TraffiStar S 350 die Verwertbarkeit der Messdaten absprach.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Saarland erging aufgrund eines akuten Falls, in dem ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht das Messverfahren seines Mandanten überprüfen lassen wollte und aus diesem Grund auch die Messdaten des TraffiStar S 350 bei den zuständigen Behörden abforderte. Diese Messdaten waren jedoch nur unvollständig vorhanden, sodass keine ausreichende Prüfung einer „unabhängigen Geschwindigkeitskontrolle“ mehr möglich war. Auf der Grundlage dieser Problematik wurde ein Einspruch gegen den entsprechenden Bußgeldbescheid eingelegt, welcher bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken verhandelt wurde. In dieser Instanz wurde jedoch der Einspruch zunächst abgelehnt. Auch der Antrag auf die Zulassung der Rechtsbeschwerde, welcher bei dem Oberlandesgericht Saarland eingelegt wurde, fand zunächst keinen Erfolg bei dem Gericht. Als Begründung für die Ablehnung wurde seitens des Gerichts die Argumentation verwendet, dass das TraffiStar S 350 sowohl im Saarland als auch im gesamten Bundesgebiet eine entsprechende Zulassung hätte. Erst im Verfassungsbeschwerdeverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof Saarland erhielt der vermeintliche Verkehrssünder Recht. Diese Entscheidung könnte durchaus bundesweite Signalwirkung haben und sich entsprechend auch auf anderweitige Verfahren, die im Zusammenhang mit den Messergebnissen des TraffiStar S 350 aktuell geführt oder noch anhängig werden, auswirken.

Sollten Sie auch einen Bußgeldbescheid aufgrund eines vermeintlichen Geschwindigkeitsverstoßes im Straßenverkehr erhalten haben, so sollten Sie auf jeden rechtsanwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Der Bußgeldkatalog wurde erst jüngst wieder im Hinblick auf die Strafen sowie Sanktionen verschärft, sodass ein Geschwindigkeitsverstoß sowohl innerorts als auch außerhalb geschlossener Ortschaften merklich teurer geworden ist. Dies sollte an sich schon Motivation genug darstellen, den vorhandenen Bußgeldbescheid ausgiebig auf etwaige Fehlerquellen zu überprüfen. Eine entsprechende Überprüfung ist jedoch für Menschen ohne juristisches Fachwissen in der gängigen Praxis überaus schwierig, sodass ein erfahrener Rechtsanwalt für dieses Unterfangen zwingend erforderlich wird. Wir als langjährig erfahrene Rechtsanwaltskanzlei können Ihnen dabei sehr gerne hilfreich zur Seite stehen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und schildern Sie uns den Sachverhalt.

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