Bußgelder in Europa – Spanien

In Spanien mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt? Mit diesen Strafen müssen Sie rechnen!

Bußgeld in Spanien
Foto: RossHelen/Bigstock

Spanien ist nicht nur eines der beliebtesten Urlaubsländer der Deutschen, sondern insgesamt das am dritthäufigsten besuchte Land der Welt. Doch völlig gleich, ob Sie das spanische Festland oder aber eine der zahlreichen spanischen Inseln (z.B. Mallorca, Ibiza, Lanzarote, Fuerteventura, Gran Canaria, etc.) als Reiseziel bevorzugen und auch völlig gleich, ob Sie mit dem eigenen Pkw anreisen oder sich vor Ort einen Mietwagen nehmen: Sie müssen sich dennoch an die spanischen Verkehrsregeln halten. Die Verkehrsrechtskanzlei Kotz aus Kreuztal bei Siegen klärt Sie in dem folgenden Text über die rechtlichen Besonderheiten im spanischen Straßenverkehr auf, so dass Sie nach Möglichkeit in der Lage sind, ein drohendes Bußgeld direkt schon im Vorfeld zu vermeiden. Sollte dies jedoch einmal nicht plangemäß funktionieren, so sind wir auch nach Ihrer Rückkehr aus Spanien mit unserer Fachkompetenz und Erfahrung für Sie da und überprüfen Ihren spanischen Bußgeldbescheid völlig kostenlos und unverbindlich im Rahmen einer Ersteinschätzung.

Allgemeines & Straßenverkehr

Aufgrund der hohen Unfallzahlen wurden in den letzten Jahren die Verkehrsstrafen erheblich verschärft und die in Spanien verhängten Geldbußen sind vergleichsweise sehr hoch.

Weitere Besonderheiten:

  • Autobahnmaut
  • vergleichsweise hohe Geldbußen

Spezielle Verkehrsregeln:

Parken und Halten: Ein Parkverbot wird durch am Fahrbahnrand angebrachte gelbe unterbrochene Zickzack-Linien angeordnet. Ein Halteverbot besteht hingegen entlang von durchgezogenen gelben Linien, wohingegen das Parken innerhalb von blauen Markierungen nur zeitlich begrenzt (und i.d.R. kostenpflichtig) zulässig ist. Verstöße gegen Halte- und Parkverbote werden im Allgemeinen mit Geldbußen bis zu 100 EUR geahndet. Sie können aber auch einen schweren Verstoß darstellen und werden dann mit Bußen in Höhe von 200 EUR verfolgt (z.B. bei Halten und Parken an gefährlichen Stellen).

Tempolimits: Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten in Spanien betragen:

  • innerhalb geschlossener Ortschaften bis max. 50 km/h
  • außerhalb geschlossener Ortschaften mit vorhandenen Seitenstreifen von 1,50 m bis zu 90 km/h
  • für Pkw mit Anhänger und für Wohnmobile sind nur 70 km/h erlaubt
  • außerhalb geschlossener Ortschaften mit vorhandenen Seitenstreifen von mehr als 1,50 m bis zu 100 km/h
  • auf Autobahnen in Spanien und Straßen, welche mehr als zwei Fahrspuren jeweils in eine Richtung haben, darf bis zu 120 km/h gefahren werden

Alkohol: Generell liegt die Promillegrenze bei 0,5-Promille. Für Berufskraftfahrer, Führer von Kfz mit mehr als 8 Sitzen und Fahranfänger (innerhalb der ersten zwei Jahre) sind allerdings maximal 0,3-Promille erlaubt.

Fahrverbote und Punkte: Bei schweren Zuwiderhandlungen kann ein Fahrverbot bis zu drei Monaten ausgesprochen werden (z.B. bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 30 % über dem Limit oder dem Fahren unter Drogeneinfluss). Ferner sind die Straßenverkehrsbehörden befugt, sofortige Fahrverbote in Form der Stilllegung von Fahrzeugen auszusprechen, beispielsweise beim Fahren mit einem unversicherten Fahrzeug oder bei Überladen eines Fahrzeuges). Eine strafrechtliche Fahrerlaubnisentziehung für die Dauer von 1-4 Jahren erfolgt u.a. beispielsweise bei einer Trunkenheitsfahrt (bei höheren Promillewerten) oder Fahren unter Drogen. Gegenüber ausländischen Fahrerlaubnisinhabern gilt das zuvor erwähnte lediglich unter der Maßgabe, dass die Betroffenen auf spanischen Straßen keine Kraftfahrzeuge (mehr) führen dürfen.

Sonstiges: Das spanische Autobahnnetz wird von verschiedenen privaten Gesellschaften betrieben und ist auf bestimmten Strecken kostenpflichtig. Maut wird somit in der Regel auf den privat betriebenen Autopistas erhoben, wohingegen die von der öffentlichen Hand betriebenen Autovías kostenlos sind. Die (konkret zu entrichtende) Maut ist darüber hinaus von Tageszeiten, Wochen oder auch Feiertagen abhängig. Bei Unfällen oder Pannen ist eine Warnweste zu tragen. Jede Ladung, die hinten über das Fahrzeug hinausragt (auch Dachgepäck), ist mit einer rot-weiß schraffierten Tafel zu kennzeichnen. Bei Verstößen im fließenden Verkehr ist der Betroffene grundsätzlich sofort anzuhalten und ihm ist die Tat vorzuhalten. Fahrzeugführer, die einen Verstoß begangen haben, haften für die Bußgeldzahlung (bei Mietfahrzeugen der Mieter). Bei ausländischen Verkehrssündern kann grundsätzlich die Einbehaltung einer Kaution oder die Fahrzeugsicherstellung erfolgen. Hinsichtlich der Verjährung ist Folgendes zu beachten: die Verfolgung von leichten Zuwiderhandlungen (Buße bis 100 EUR) verjährt nach einem Monat, nach sechs Monaten bei schweren Verkehrsverstößen (Buße bis 200 EUR) und nach einem Jahr bei sehr schweren Verstößen (Buße bis 500 EUR). Die Verfolgungsverjährung für Straftaten beträgt – je nach Strafandrohung – sechs Monate bis drei Jahre. Im Regelfall verjährt die Vollstreckung bei Verkehrsübertretungen nach vier Jahren, bei Verkehrsstraftaten nach mindestens fünf Jahren.

Bußgeldkatalog Spanien

Auszug aus dem spanischen Bußgeldkatalog:

Fazit

Unter der Berücksichtigung der Bagatellgrenze von 70 EUR können nach dem EU-Rahmenbeschluss zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen spanische Bußgeldbescheide oder Urteile in Deutschland zwangsweise durchgesetzt werden. Spanien hat den genannten EU-Rahmenbeschluss im Dezember 2008 in nationales Recht übernommen.

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