Bußgelder in Europa – Portugal

Haben Sie gegen die Straßenverkehrsordnung in Portugal verstoßen? Welche Strafen drohen?

Bußgeld in Portugal
Foto: Janeuk86/Bigstock

Der Tourismus ist eine wichtige Einnahmequelle für Portugal und mit 17 Millionen Touristen pro Jahr gehört Portugal zu den meistbesuchten Ländern der Welt. Die häufigsten Reiseziele sind dabei die Algarve und die Region rund um die Hauptstadt Lissabon. Damit Sie nach Ihrem Urlaub in Portugal nicht eine böse Überraschung in Form eines Bußgeldbescheides erhalten, klärt Sie die Rechtsanwaltskanzlei Kotz aus Kreuztal über die straßenverkehrsrechtlichen Besonderheiten Portugals auf. Sollten Sie bereits einen portugiesischen Bußgeldbescheid erhalten haben, so können Sie ihn hier direkt von unserem Fachanwalt für Verkehrsrecht – Dr. Christian Kotz – im Rahmen einer Ersteinschätzung kostenlos und unverbindlich überprüfen lassen.

Allgemeines & Straßenverkehr

Besonders streng werden in Portugal Zuwiderhandlungen ausländischer Kraftfahrer gegen nationale Zulassungs- und Kfz-Steuervorschriften (z.B. bei Begründung eines Ferienwohnsitzes in Portugal) geahndet. Hier muss – neben hohen Geldstrafen – mitunter sogar mit Kfz-Beschlagnahmungen gerechnet werden. Eine weitere Besonderheit ist, dass in zahlreichen Kommunen die innerörtlichen Durchgangsstraßen mit Ampeln versehen sind, die per Radar die Geschwindigkeit der Autos erfassen und bei entsprechenden Geschwindigkeitsüberschreitungen automatisch auf Rot schalten.

Weitere Besonderheiten:

  • (komplexes und kompliziertes) Mautsystem
  • Promillegrenze liegt bei 0,5-Promille; Fahranfänger mit weniger als drei Jahren Fahrerfahrung dürfen nicht mit mehr als 0,2-Promille fahren
  • Falschparker müssen mit einer Parkkralle rechnen
  • Warnwestenpflicht (EU-Norm 471)
  • Kinder, die unter 1,35m groß sind und das 12. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen haben, dürfen nur in einer speziellen Rückhalteeinrichtung mitreisen

Spezielle Verkehrsregeln:

Parken und Halten: Park- und Halteverbote werden durch gelbe Markierungen am Fahrbahnrand gekennzeichnet. Durchgehende gelbe Linien bedeuten ein Halteverbot, gestrichelte gelbe Linien oder gelbe Zickzack-Linien ordnen hingegen ein Parkverbot an. Ein Fahrzeug, das falsch parkt oder hält, kann abgeschleppt oder aber mit einer Parkkralle versehen werden. Beide Maßnahmen sind mit Kosten verbunden, d.h. auch das Entfernen der Parkkralle ist kostenpflichtig.

Tempolimits: Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten in Portugal betragen:

  • innerhalb geschlossener Ortschaften bis max. 50 km/h
  • außerhalb geschlossener Ortschaften zwischen 90 km/h und 100 km/h
  • auf Autobahnen maximal 120 km/h
  • Für Lkw über 3,5 t sind auf Autobahnen höchstens 90 und auf Landstraßen 80 km/h zulässig. Eine weitere Besonderheit gilt für Fahranfänger: Autofahrer, die den Führerschein noch kein ganzes Jahr besitzen, dürfen auf Autobahnen mit maximal 90 km/h unterwegs sein.

Alkohol: Die Promillegrenze in Portugal liegt generell bei 0,5-Promille. Fahranfänger mit weniger als drei Jahren Fahrerfahrung dürfen nicht mit mehr als 0,2-Promille fahren.

Fahrverbote und Punkte: Bei schweren und sehr schweren Verkehrsverstößen können neben Geldsanktionen zusätzliche Maßregeln verhängt werden, insbesondere Führerscheinmaßnahmen. Diesbezüglich wird zwischen einem zeitlich beschränkten Fahrverbot und dem Führerscheinentzug unterschieden. Fahrverbote können für den Zeitraum von mindestens einem Monat und höchstens zwei Jahre verhängt werden. Ausländische Fahrerlaubnisinhaber sind von den zuvor genannten Maßnahmen jedoch nur insofern betroffen, als dass solche Führerscheinmaßnahmen für sie (nur) zu Folge haben, dass sie auf portugiesischen Straßen während der Verbotsdauer keine Kraftfahrzeuge führen dürfen. Portugal hat kein Punktesystem für Verkehrssünder.

Sonstiges: Es besteht eine Warnwestenpflicht für Fahrer (und Insassen) von in Portugal zugelassenen Kfz (auch von Mietwagen), die nach einem Unfall oder einer Panne von allen aus dem Fahrzeug aussteigenden Personen getragen werden muss. Die Verkehrsüberwachung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten übernimmt im Allgemeinen die Polizei, in ländlichen Gebieten hingegen die Nationalgarde. Üblicherweise müssen Verkehrsverstöße – insbesondere bei Ausländern – an Ort und Stelle vorgehalten werden. Sofern dies nicht möglich sein sollte, wird ein Bußgeldbescheid zugesandt, der innerhalb von 15 Tagen zu begleichen ist. Bei Nichteinhaltung der Lenk- und Ruhezeiten wird dies als schwerer Verstoß gewertet: allerdings ist für sämtliche diesbezüglichen Zuwiderhandlungen nicht etwa der Fahrer, sondern der Unternehmer verantwortlich. Die Autobahnmaut wird entweder an Mautstationen oder elektronisch erhoben. Im Fall der elektronischen Erhebung erfolgt die Bezahlung für ausländische Fahrzeuge entweder im Voraus oder über Kreditkarte. Die Verfolgungsverjährungsfrist für Verkehrsverstöße beträgt zwei Jahre ab dem Tag der Übertretung. Die Verfolgung von Verkehrsstraftaten, die mit einer Gefängnisstrafe von einem bis zu fünf Jahren geahndet werden (z.B. unterlassene Hilfeleistung), verjährt nach fünf Jahren. Für alle übrigen Straftaten mit geringeren Sanktionsdrohungen ist eine zweijährige Verfolgungsverjährung vorgesehen. Die Vollstreckung von Geldsanktionen und Verwaltungsmaßnahmen verjährt zwei Jahre nach Rechtskraft der Entscheidung. Die Vollstreckungsverjährungsfrist für Straftaten beträgt vier Jahre ab Rechtskraft der Gerichtsentscheidung bzw. zehn Jahre, sofern eine Gefängnisstrafe von mindestens zwei Jahren verhängt wurde. Für Verkehrszuwiderhandlungen können außer Bußen auch Geldstrafen verhängt werden. Sofern Geldstrafen nicht bezahlt werden, drohen Ersatzhaftstrafen.

Bußgeldkatalog Portugal

Auszug aus dem portugiesischen Bußgeldkatalog:

Fazit

Unter der Berücksichtigung der Bagatellgrenze von 70 EUR können nach dem EU-Rahmenbeschluss zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen portugiesische Bußgeldbescheide oder Urteile in Deutschland zwangsweise durchgesetzt werden. Portugal hat den genannten EU-Rahmenbeschluss mit Gesetz vom 1.9.2009 in nationales Recht übernommen.

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