Bußgelder in Europa – Dänemark

Wie teuer sind Verkehrsverstöße in Dänemark?

Bußgeld Dänemark
Foto: NiroDesign/Bigstock

Dänemark liegt genau zwischen der Nord- und der Ostsee und ist mit seinen über 400 Inseln und mehr als 7.000 Kilometern Küstenlinie ein beliebtes Reiseziel. Der Tourismus in Dänemark boomt seit Jahren und ein Großteil der Touristen stammt aus den skandinavischen Ländern und aus Deutschland. Die einzige Landgrenze, über die Dänemark verfügt ist die Landgrenze zu Deutschland. Somit bietet sich Dänemark geradezu dazu an, mit dem Auto in den Urlaub zu fahren. Da die skandinavischen Länder – zu denen Dänemark im engeren Sinne auch zählt – mitunter sehr restriktive Verkehrsregeln und entsprechend hohe Sanktionen vorsehen, informiert Sie die Rechtsanwaltskanzlei Kotz aus Kreuztal bei Siegen im Folgenden über die wesentlichen Unterschiede, die es bei einer Reise mit dem Pkw nach Dänemark zu beachten gilt, sofern Sie ein teures Urlaubssouvenir in Form eines Bußgeldbescheides vermeiden wollen. Doch auch im Fall der Fälle lassen wir Sie nicht im Regen stehen: sollten Sie (bereits) einen dänischen Bußgeldbescheid erhalten haben, so lassen Sie diesen von unserem Fachanwalt für Verkehrsrecht – Dr. Christian Kotz – kostenlos und völlig unverbindlich überprüfen.

Allgemeines & Straßenverkehr

Was die allgemeine Höhe der Bußgelder für Verkehrsordnungswidrigkeiten angeht, so liegt Dänemark definitiv im oberen Spitzenfeld. Forderungen wegen Verstößen ausländischer Kraftfahrer im ruhenden Verkehr (z.B. Parkverstöße) werden oftmals über Inkassobüros (beispielsweise durch „Euro Parking Collection“ = EPC) oder Anwaltskanzleien grenzüberschreitend geltend zu machen versucht. Dies wird auch im Hinblick auf zivilrechtliche Vertragsstrafen wegen Parkzeitüberschreitungen immer wieder versucht. Mit besonders drastischen Maßnahmen müssen Verkehrssünder rechnen, die unter Alkoholeinfluss gefahren sind. Hier drohen Geldstrafen bis zur Höhe eines Monatsverdienstes, im Einzelfall kann sogar eine Haftstrafe verhängt werden.

Weitere Besonderheiten:

  • hohe Geldbußen für Parkverstöße (ab 70 EUR)
  • ganzjährige und ganztägige Lichtpflicht (tagsüber und nachts)
  • Geldstrafen bei Alkoholfahrten werden individuell berechnet: mtl. Nettoeinkommen wird mit der Promilleanzahl multipliziert
  • ab 2,0-Promille wird das Auto konfisziert und versteigert und der Erlös fließt in die Staatskasse (kann auch Ausländer betreffen)
  • Motorradfahrer, die die Helmpflicht missachten, erwartet ein Bußgeld in Höhe von 200 EUR
  • keine (Pkw-)Maut; Eurovignettenpflicht nur bei schweren Lkw; zudem Brückenmaut für zwei Brücken fällig: Storebaelt-Brücke und Øresund-Brücke

Spezielle Verkehrsregeln:

Parken und Halten: In Dänemark ist es so, dass vor und nach Kreuzungen und Einmündungen, an denen Radwege eine Fahrbahn kreuzen, auf 10 m Halt- und Parkverbote zu beachten sind. Die Geldbuße für Parkverstöße beginnt ab 70 EUR. Bei einer doppelten, durchgezogenen Mittellinie muss der Abstand von dieser Linie zu am Fahrbahnrand parkenden Kfz mindestens drei Meter betragen. In Kopenhagen ist es üblich, dass Parkgebühren beim Parken zwischen Montag 8 Uhr morgens bis Samstag 17 Uhr anfallen.

Tempolimits: Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten in Dänemark betragen:

  • innerhalb geschlossener Ortschaften max. 50 km/h
  • außerorts und auf Schnellstraßen max. 80 km/h
  • auf Autobahnen bis max. 130 km/h (teilweise auch nur bis 110 km/h)
  • für Motorradfahrer und Wohnmobile gelten die gleichen Richtlinien für die Höchstgeschwindigkeit

Alkohol: Die Promillegrenze liegt in Dänemark bei 0,5-Promille und sollte strikt beachtet werden. Die Dänen haben für Alkoholsünder im Straßenverkehr ein besonders ausgeklügeltes System zur Bemessung der Geldsanktionen: das monatliche Nettoeinkommen wird mit der Promilleanzahl multipliziert. Zudem ist zu beachten, dass ab einer Promilleanzahl von 2,0 das Fahrzeug (auch von Ausländern!) konfisziert und versteigert wird und der so erzielte Erlös in die Staatskasse fließt.

Fahrverbote und Punkte: Fahrverbote werden grundsätzlich nur gegenüber Fahranfängern in den ersten drei Jahren seit Führerscheinerwerb ausgesprochen (z.B. bei Straßenverkehrsgefährdung). Mit einem – bedingten oder unbedingten – Führerscheinentzug werden bestimmte Zuwiderhandlungen bestraft, wobei die Entzugsdauer zwischen sechs Monaten und 10 Jahren, in schweren Fällen mitunter sogar lebenslänglich betragen kann. Ähnlich wie in Deutschland gibt es in Dänemark auch ein Punktesystem (sog. „Klippekort“). Für jeden Verstoß gibt es einen Strafpunkt („Klips“), der nach drei Jahren wieder gelöscht wird. Bei einem Eintrag von drei Strafpunkten innerhalb von drei Jahren muss der Betroffene die Fahrprüfung erneut absolvieren. Auch ausländische Führerscheininhaber erhalten Punkte und bei mehreren Punkten kann ihnen das Fahren auf dänischem Staatsgebiet untersagt werden.

Sonstiges: Sofern keine andere Beschilderung ersichtlich ist, gilt am Kreisverkehr die Rechts-vor-links-Regel. Seit November 2011 benötigen ausländische Busse und Lkw, die in die Umweltzonen von Kopenhagen, Aarhus, Odense und Aalborg einfahren wollen, eine besondere Plakette. Dieselbetriebene Fahrzeuge (auch schwere Wohnmobile) über 3,5 t müssen nicht nur mit einem Partikelfilter ausgestattet sein oder die Euro-4-Norm erfüllen, sondern auch die dänische Umweltplakette gut sichtbar an der Windschutzscheibe angebracht haben. Die dänische Polizei ist befugt, Geldbußen an Ort und Stelle zu kassieren. Personen mit Auslandswohnsitz müssen bei Anhaltung die Buße immer sofort bezahlen. Sofern man als Betroffener mit der Ahndung nicht einverstanden ist, erstattet die Polizei Anzeige und leitet ein Gerichtsverfahren ein. Ausländischen Verkehrssündern, die eine Geldbuße nicht an Ort und Stelle bezahlen, droht ein Schnellgerichtsverfahren. In einem solchem Fall muss der Fahrer grundsätzlich eine Geldkaution in Höhe der zu erwartenden Geldbuße samt Verfahrenskosten hinterlegen, anderenfalls kann das Kfz des Betroffenen sichergestellt werden. Die Verfolgungsverjährungsfrist für mit Geldsanktionen oder Gefängnisstrafen von höchstens einem Jahr bewehrte Zuwiderhandlungen beträgt zwei Jahre, bei angedrohten Haftstrafen von höchstens vier Jahren fünf Jahre. Die Vollstreckungsverjährungsfrist für geringe Geldstrafen endet nach drei Jahren, bei Sanktionen über 3.000 Kronen (ca. 400 EUR) erst nach fünf Jahren. Dänische Städte versuchen oftmals mit der Einforderung von Parkbußen bzw. zivilrechtlichen Vertragsstrafen für Parkverstöße Inkassobüros oder Anwaltskanzleien zu beauftragen. Allerdings ist die (wirksame) Durchsetzung derartiger Forderungen in Deutschland international-privatrechtlich problematisch und sollte am besten einem von einem erfahrenen Rechtsanwalt einer rechtlichen Prüfung unterzogen werden. Lenk- und Ruhezeitverstöße werden selbst dann nach dänischem Recht geahndet, wenn die festgestellte Übertretung im Ausland begangen wurde. Dabei wird jedes Prozent Überschreitung der höchstzulässigen Lenkzeit mit Bußen in Höhe von 100 Kronen (etwa 13 EUR) für den Fahrer und 200 Kronen (ca. 26 EUR) für dessen Arbeitgeber (Transportunternehmer) geahndet. Die Mindestbuße beträgt für den Fahrer 500 Kronen (ca. 67 EUR) und für den Unternehmer 1.000 Kronen (rund 135 EUR). Fahrtschreiberverstöße werden einheitlich mit Geldbußen in Höhe von 3.000 Kronen (400 EUR) für den Fahrer und 6.000 Kronen (800 EUR) für den Transportunternehmer geahndet.

Bußgeldkatalog Dänemark

Auszug aus dem dänischen Bußgeldkatalog:

Fazit

Unter der Berücksichtigung der Bagatellgrenze von 70 EUR können nach dem EU-Rahmenbeschluss zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen dänische Bußgeldbescheide oder Urteile in Deutschland zwangsweise durchgesetzt werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter: https://www.bussgeld-blitzer.de/bussgeld-eu-ausland

Lassen Sie Ihren dänischen Bußgeldbescheid kostenlos und unverbindlich durch den Fachanwalt für Verkehrsrecht – Dr. Christian Kotz – jetzt überprüfen:

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