Bußgelder in Europa – Belgien

Welches Bußgeld droht in Belgien?

Bußgeld in Belgien
Foto: Kagenmi/Bigstock

Das Königreich Belgien als unser angrenzender westlicher Nachbar ist mit der „Hauptstadt“ der EU – Brüssel – nicht nur in politischer Hinsicht bedeutend, sondern darüber hinaus auch ein beliebtes Reiseziel, welches vor allem von Briten, Luxemburgern, Franzosen, aber eben auch von Deutschen gerne besucht wird. Und auch Brügge – aufgrund der vielen innerstädtischen Brücken oft als „Venedig des Nordens“ bezeichnet und nicht zuletzt durch den modernen Film-Klassiker „Brügge sehen…und sterben?“ verstärkt in den touristischen Fokus gerückt, ist definitiv eine Reise wert. Was bietet sich aufgrund der Grenznähe eher an, als das Nachbarland mit dem (eigenen) Pkw zu erkunden? Es ist allerdings wichtig, dass Sie die in Belgien geltenden Verkehrsregeln kennen. Die Verkehrsrechtskanzlei Kotz aus Kreuztal bei Siegen verfügt über eine langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Verkehrsrechts.

Sollten Sie also einen Bußgeldbescheid aus Belgien erhalten haben, so lassen Sie ihn kostenlos und unverbindlich durch unseren Fachanwalt für Verkehrsrecht – Dr. Christian Kotz – überprüfen. Im Regelfall bereits innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie eine Ersteinschätzung des Fachmannes und können dann ggf. im Anschluss gemeinsam eine effiziente Verteidigungsstrategie ausarbeiten.

Allgemeines & Straßenverkehr

In Belgien kann ein kleiner Verkehrsverstoß schon vergleichsweise recht teuer werden. Gerade Geschwindigkeitsüberschreitungen werden mit – im Vergleich zu Deutschland – wesentlich empfindlicheren Geldbußen geahndet.

Weitere Besonderheiten:

  • für Kfz mit mehr als 7,5 t gilt bei Regen auf Autobahnen und Schnellstraßen ein Überholverbot
  • es gilt die 0,5-Promille-Grenze
  • es muss eine Warnweste im Fahrzeug mitgeführt werden
  • Kinder unter einer Körpergröße von 135 cm müssen in einem passenden Kindersitz befördert werden
  • Lkw-Maut für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t
  • max. zulässige Höchstgeschwindigkeit in Belgien liegt bei 120 km/h

Spezielle Verkehrsregeln:

Parken und Halten: Auch beim Parken in Belgien sollten Reisende aufmerksam sein. In der Regel sind Parkzonen durch ein Verkehrsschild mit einem großen „P“ gekennzeichnet. Üblicherweise ist hier die Parkdauer auf zwei Stunden begrenzt, so dass in der Regel zumindest in der Zeit von Montag bis Samstag (zwischen 9 und 18 Uhr) eine Parkscheibe ausgelegt werden muss. Ein Parkverbot besteht an Bordsteinen, die mit einer gelben Linie markiert sind, ebenso wie auf Fahrbahnen mit weißen Zick-Zack-Linien. Darüber hinaus besteht in der Zeit von 7 bis 9.30 Uhr sowie von 16 bis 18 Uhr ein Parkverbot in Straßen, die mit einem speziellen Verkehrsschild (rotes Dreieck/Axe rouge) gekennzeichnet sind. Sollten Autos falsch parken oder ohne Parkschein abgestellt werden, wird das Auto entweder abgeschleppt oder häufig auch mit einer Parkkralle versehen.

Tempolimits: Die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt in Belgien 120 km/h (auf Autobahnen). Zudem werden bereits geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen mit empfindlichen Geldbußen geahndet. Innerhalb geschlossener Ortschaften sind bis zu max. 50 km/h erlaubt. Außerhalb geschlossener Ortschaften sind max. 90 km/h gestattet. Und die bereits zuvor erwähnte Geschwindigkeitsgrenze auf belgischen Autobahnen liegt bei max. 120 km/h.

Alkohol: Die Promillegrenze liegt in Belgien bei 0,5-Promille. Bei Missachtung drohen ein hohes Bußgeld sowie der zeitweise Entzug des Führerscheins.

Fahrverbote und Punkte: Fahrverbote ab 8 Tagen erfolgen in der Regel bei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts um mehr als 20 km/h. Führerscheinmaßnahmen sind auch für Rotlichtverstöße, Vorfahrtsmissachtung, gefährliches Überholen oder Rückwärtsfahren auf der Autobahn zu erwarten. Bei ganz schweren Zuwiderhandlungen (wie beispielsweise Trunkenheitsfahrten) kann die Fahrerlaubnis sogar bis zu fünf Jahren entzogen werden. Ein Punktesystem gibt es in Belgien nicht. Für ausländische Fahrer gilt das zuvor genannte unter der Maßgabe, dass sie während der Dauer der Führerscheinmaßnahme in Belgien kein Kfz lenken dürfen.

Sonstiges: Die Verfolgungsverjährung tritt bei Parkverstößen (soweit sie nicht von den Kommunen geahndet werden) und Geschwindigkeitsüberschreitungen nach einem Jahr ein. Die Vollstreckungsverjährungsfrist beträgt bei Zuwiderhandlungen (z.B. bei geringfügigen Tempolimitverstößen) ein Jahr. Die Strafvollstreckung für Vergehen kann hingegen fünf Jahre lang betrieben werden. Wegen Parkverstößen, die die Kommunen mit sog. erhöhten Parkgebühren ahnden, kann fünf Jahre lang vollstreckt werden.

Bußgeldkatalog Belgien

Auszug aus dem belgischen Bußgeldkatalog:

Fazit

Da Belgien den EU-Rahmenbeschluss von 2005 zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen im Jahr 2011 in nationales Recht umgesetzt hat, können belgische Geldsanktionen aus Verkehrsverstößen auch in Deutschland und anderen EU-Staaten vollstreckt werden, sofern diese die Bagatellgrenze von 70 EUR überschreiten. Mehr zu diesem Vorgehen finden Sie unter: https://www.bussgeld-blitzer.de/bussgeld-eu-ausland/

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