Bußgelder in Europa – Schweden

Was gilt es bei einem Bußgeld in Schweden zu beachten?

Bußgeld in Schweden
Foto: Aaron Amat/Bigstock

Stockholm, Göteborg und Malmö sind die drei größten Städte des Landes und ziehen jedes Jahr unzählige Besucher an. Doch auch fernab dieser Städte hat Schweden einiges zu bieten: unberührte Wälder, felsige Küsten, Gebirge und Seen und noch dazu ein sehr gut ausgebautes Straßennetz, was geradezu zu einem Rund Trip mit dem eigenen Pkw einlädt. Damit Sie sich im Land der tausend Seen in aller Ruhe auf die faszinierende Flora und Fauna des Landes konzentrieren können und Ihre Reise nicht durch einen teuren Bußgeldbescheid überschattet wird, klärt Sie die Verkehrsrechtskanzlei Kotz aus Kreuztal bei Siegen über die wichtigsten straßenverkehrsrechtlichen Besonderheiten in Schweden auf. Da die Bußgelder in den skandinavischen Ländern insgesamt etwas höher ausfallen können, empfiehlt es sich, Verkehrsordnungswidrigkeiten möglichst zu vermeiden. Da es aber gerade in einer ungewohnten Umgebung wie beispielsweise in Schweden mitunter schwer fallen kann, sich penibel an alle Regelungen zu erinnern und zu halten, steht Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Kotz – insbesondere mit ihrem Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Christian Kotz – für eine Überprüfung Ihres schwedischen Bußgeldbescheides jederzeit zur Verfügung. Holen Sie sich schnell, kostenlos und völlig unverbindlich eine Ersteinschätzung von unserem Verkehrsrechtsexperten.

Allgemeines & Straßenverkehr

In Schweden gilt die 0,2-Promille-Grenze, d.h. Kraftfahrer werden bereits ab einer geringfügigen Überschreitung vehement verfolgt und die Kontrollen beginnen nicht selten schon kurz nach dem Verlassen der Fähren. Auch empfiehlt es sich, die Geschwindigkeitsgrenzen strikt zu beachten, da für Geschwindigkeitsüberschreitungen empfindliche Geldbußen drohen.

Weitere Besonderheiten:

  • Promillegrenze von 0,2-Promille im Straßenverkehr
  • keine allgemeine Maut in Schweden: nur die Brücke zwischen Dänemark und Schweden ist kostenpflichtig; zudem wird werktags eine City-Maut für Göteborg und Stockholm verlangt
  • Abblendlichtpflicht
  • bei Dämmerung und auf Nebenstraßen sollte auf Wildwechsel (v.a. Elche) geachtet werden
  • Winterreifenpflicht für alle Kfz vom 1. Dezember bis 31. März (mit einer Profiltiefe von mindestens 3 mm)
  • Alkoholdelikte werden anhand eines Tagessatzsystems (in Relation zum ermittelten BAK-Wert) festgesetzt

Spezielle Verkehrsregeln:

Parken und Halten: Das Parkverbot ist auf den Straßen farblich entweder durch eine gestrichelte gelbe Linie oder durch gelbe Zickzack-Linien gekennzeichnet. Durchgehende gelbe Linien am Fahrbahnrand bedeuten hingegen ein Halteverbot. Die Parkverstöße werden in Schweden von den verschiedenen Kommunen festgesetzt und fallen daher recht unterschiedlich aus.

Tempolimits: Die Tempolimits im Land richten sich nicht nach der Straßenart, sondern die auf dem jeweiligen Streckenabschnitt geltende Geschwindigkeit wird immer mittels Beschilderung angezeigt. Grob lassen sich jedoch folgende Richtwerte festhalten:

  • innerorts: idR bis zu 50 km/h (je nach Beschilderung teilweise auf 40 km/h herabgesetzt)
  • außerorts/Landstraßen: max. 70 km/h
  • außerorts/ausgebaute Fernstraßen: max. 90 km/h
  • Autobahnen: maximal 120 km/h

Alkohol: Die Promillegrenze liegt in Schweden einheitlich bei 0,2-Promille.

Fahrverbote und Punkte: Führerscheinmaßnahmen dauern zwischen einem Monat und drei Jahren. Bei schweren Zuwiderhandlungen (wie beispielsweise Trunkenheitsfahrten ab 1,0-Promille oder Straßenverkehrsgefährdung) beträgt die Mindestentzugsdauer ein Jahr. Ausländische Fahrerlaubnisinhaber sind von solchen Maßnahmen nur indirekt betroffen, d.h. die Maßnahmen haben (lediglich) zur Folge, dass sie während der Verbotsdauer in Schweden keine Kraftfahrzeuge führen dürfen.

Sonstiges: Kleinere Verkehrsverstöße können an Ort und Stelle geahndet werden und entweder sofort in bar entrichtet werden oder mittels Überweisung erfolgen. Schwerere Zuwiderhandlungen werden per Anzeige verfolgt. Die Verfolgungsverjährungsfrist für Verkehrszuwiderhandlungen (wenn die Tat mit einer Geldsanktion oder Freiheitsstrafe von höchstens einem Jahr bewehrt ist) beträgt zwei Jahre ab dem Tatzeitpunkt. Bei Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren (beispielsweise bei Trunkenheitsfahrten mit mehr als 1,0-Promille) beläuft sich die Verfolgungsverjährungsfrist auf fünf Jahre (bzw. zehn Jahre bei einer Freiheitsstrafe bis zu acht Jahren). Nach fünf Jahren läuft die Frist für die Vollstreckungsverjährung grundsätzlich aus. Die Überwachung von Privatparkplätzen wird häufig von nichtstaatlichen Unternehmen übernommen. Diese beauftragen für die Eintreibung von Parkgebühren meist Inkassounternehmen oder Anwaltskanzleien im Wohnsitzland des jeweiligen Kfz-Halters. Mit Mautsanktionen ist beim Befahren der Innenstädte von Stockholm und Göteborg ohne Bezahlung der sog. Staugebühr zu rechnen. In diesem Falle wird ein Verwarnungsgeld von rund 50 EUR fällig. Verstöße gegen die Eurovignetten-Gebührenpflicht kann die schwedische Polizei mit einer unverzüglichen Sicherstellung der Kfz-Kennzeichen und mit dem Verbot der Weiterfahrt sanktionieren. Ferner drohen Geldsanktionen oder Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten. In Schweden gibt es derzeit kein Punktesystem für Verkehrssünder.

Bußgeldkatalog Schweden

Auszug aus dem schwedischen Bußgeldkatalog:

Fazit

Ab einer Bagatellgrenze von 70 EUR ist aufgrund des EU-Rahmenbeschlusses zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen eine Geldsanktionenvollstreckung auch in Deutschland möglich. Nähere Infos zu Voraussetzungen und Ablauf der Vollstreckung ausländischer Bußgeldbescheide in Deutschland finden Sie in diesem Beitrag: https://www.bussgeld-blitzer.de/bussgeld-eu-ausland/

Sollten Sie also gewissermaßen als (teures und spätes) Urlaubssouvenir einen schwedischen Bußgeldbescheid erhalten haben, so wenden Sie sich vertrauensvoll an die Verkehrsrechtskanzlei Kotz aus Kreuztal bei Siegen und lassen Sie Ihren Bußgeldbescheid schnell, kostenlos und unverbindlich durch den erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht – Dr. Christian Kotz – auf Rechtmäßigkeit und Erfolgsaussichten überprüfen:

 

Bußgeldbescheid aus Schweden prüfen lassen

Falls Sie wissen wollen, ob bzw. was Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid unternehmen können, so lassen Sie ihn am besten direkt überprüfen.

Jetzt prüfen