Bußgelder in Europa – Polen

Welche Bußgelder drohen in Polen bei Verkehrsverstößen?

Bußgeld in Polen
Foto: Janeuk86/Bigstock

Polen als unser nordöstlicher Nachbar lockt immer mehr Touristen aus Deutschland an und hat einige bemerkenswerte Sehenswürdigkeiten zu bieten. Auch zieht es viele grenznahe Bewohner aufgrund der niedrigeren Lebenshaltungskosten oftmals zum Einkaufen oder zum Tanken nach Polen. Auch die Ostsee mit dem polnischen Teil auf Usedom Swinemünde (Świnoujście auf Polnisch) ist im Sommer wie im Herbst ein interessantes Reiseziel. Da die Verkehrsregeln in den einzelnen europäischen Ländern jedoch variieren, klärt die Verkehrsrechtskanzlei Kotz aus Kreuztal bei Siegen Sie hiermit über die wichtigsten Regelungen des polnischen Straßenverkehrs auf. Und sollten Sie wider Erwarten bei Ihrem Trip ins Nachbarland als Verkehrssünder bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit erwischt worden sein, so verzagen Sie nicht, sondern lassen Sie Ihren Bußgeldbescheid kostenlos und unverbindlich durch unseren Fachanwalt für Verkehrsrecht – Dr. Christian Kotz – zeitnah überprüfen.

Allgemeines & Straßenverkehr

Früher gab es in Polen einen Bußgeldkatalog, der der Polizei allerdings bei der Anwendung einen großen Ermessensspielraum zugestanden hat. Zudem waren die Geldbußen für Verkehrssanktionen vergleichsweise niedrig angesetzt. Seit dem 18. Mai 2015 gilt in Polen ein neuer, drastisch verschärfter Bußgeldkatalog, der insbesondere für Raser wesentlich empfindlichere Geldbußen als zuvor vorsieht. Problematisch im Straßenverkehr ist oftmals auch, dass Zusatzschilder zu Verkehrszeichen für sprachunkundige Kraftfahrer meist nicht ohne weiteres verständlich sind. Zu beachten ist ebenso, dass nachts in manchen Städten ein höheres Tempolimit gilt als tagsüber.

Weitere Besonderheiten:

  • Maut
  • durchgehende Lichtpflicht im Straßenverkehr
  • folgende Hilfs- und Rettungsgegenstände sind in Polen im Fahrzeug mitzuführen: Feuerlöscher (nur für in Polen zugelassene Kfz verpflichtend), Erste-Hilfe-Koffer, ein Warndreieck und
  • eine Warnweste
  • Promillegrenze von 0,2-Promille im Straßenverkehr
  • Vollmacht erforderlich, sofern Sie mit einem fremden Auto unterwegs sind
  • (betriebsbereite) Radarwarngeräte sind verboten und bei Zuwiderhandlung drohen hohe Strafen
  • Anschnallpflicht für alle Autoinsassen

Spezielle Verkehrsregeln:

Parken und Halten: Auf Kreuzungen und bis 10 Meter davor, auf und vor Fußgänger- und Radüberwegen sowie 100 m vor und nach Bahnübergängen besteht ein Halteverbot.

Tempolimits: Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Maximalgeschwindigkeit von 50 km/h und zwischen 23 Uhr und 5 Uhr hingegen eine Maximalgeschwindigkeit von 60 km/h. Außerhalb geschlossener Ortschaften gilt ein Tempolimit von 90 km/h, auf Kraftfahrstraßen von maximal 120 km/h und auf Autobahnen darf man mit maximal 140 km/h unterwegs sein.

Alkohol: Die Promillegrenze liegt in Polen (wie übrigens auch in Norwegen, Estland und Schweden) einheitlich bei 0,2-Promille.

Fahrverbote und Punkte: Auch in Polen wird grundsätzlich nicht zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug unterschieden. Bei Ordnungswidrigkeiten beträgt die Dauer der fahrverbotsähnlichen Führerscheinmaßnahme sechs Monate bis drei Jahre. Generell können Verkehrsstraftaten einen Führerscheinentzug bis zu zehn Jahren zur Folge haben, insbesondere bei Unfallverursachung oder Unfallflucht bei gleichzeitiger Trunkenheit. In besonders schweren Fällen wird der Führerschein obligatorisch bis zu zehn Jahren entzogen. Bei ausländischen Fahrerlaubnisinhabern haben die zuvor genannten Führerscheinmaßnahmen zur Folge, dass sie auf polnischen Straßen keine Kraftfahrzeuge führen dürfen. Und obwohl Polen über ein Punktesystem mit Punktekatalog verfügt und auch Punkte von ausländischen Führerscheininhabern eingetragen werden können, wird diesen zwar nicht der Führerschein entzogen, es kann jedoch ein Fahrverbot für Polen erteilt werden.

Sonstiges: Tagsüber besteht ganzjährig die Verpflichtung, mit Abblendlicht zu fahren. In folgenden Bereichen besteht ein generelles Überholverbot: im Bereich von Kreuzungen, Bus- und Straßenbahnhaltestellen, Fußgänger- und Radüberwegen sowie an Bahnübergängen. An Kreuzungen haben Straßenbahnen Vorfahrt. Gelbe Tafeln mit einem schwarzen Punkt und der Aufschrift „Czarny Punkt“ sowie rote Querstreifen auf der Fahrbahn warnen vor besonders unfallträchtigen Stellen. Die Pflicht, einen Feuerlöscher im Wagen mitzuführen, besteht nur für in Polen zugelassene Fahrzeuge. Bei leichteren Verstößen kann die Polizei an Ort und Stelle ein Verwarnungs- bzw. Bußgeld (Mandat) verhängen. Von ausländischen Verkehrssündern ohne polnische Wohnadresse wird in der Regel Barzahlung in Zloty verlangt. Wird das Bußgeld nicht gezahlt, ist mit Sicherstellung des Fahrzeugs und in manchen Fällen mit kurzzeitiger Ingewahrsamsnahme zu rechnen. In der Praxis kann jedoch auch gegenüber Ausländern gelegentlich eine spätere Überweisung gestattet werden. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 50 km/h und mehr innerorts ergeht ein Fahrverbot von mindestens drei Monaten. Der Führerschein wird von der Polizei sichergestellt und eine Bescheinigung zur Weiterfahrt zum Bestimmungsort ausgehändigt. Die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten verjährt in Polen in einem Jahr nach der Tat bzw. in zwei Jahren nach Verfahrenseinleitung. Geldsanktionen wegen Ordnungswidrigkeiten können hingegen drei Jahre lang vollstreckt werden. Bei Straftaten (wie Trunkenheitsfahrten oder Unfallflucht) tritt die Verfolgungsverjährung in fünf Jahren ein, die Vollstreckungsverjährung nach mindestens zehn Jahren. Es herrscht eine Mautpflicht für Pkw und Lkw in Polen, d.h. Autobahnen, bundes- und Schnellstraßen sind in der Regel mautpflichtig. Allerdings ist das Mautsystem uneinheitlich: während auf Autobahnteilstrecken für alle Fahrzeuge die Gebühren an Mautstationen erhoben werden, müssen auf anderen Straßen Kfz über 3,5 t mit einer elektronischen ViaBox ausgestattet werden. Alle Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen, zahlen einen Preis pro gefahrenen Kilometer. Dieser liegt bei ca. 0,02 EUR pro Kilometer. Sollten Sie mit einem fremden Fahrzeug unterwegs sein, müssen Sie mit einer „Vollmacht“ nachweisen können, dass Sie das Fahrzeug mit der Genehmigung des Halters führen. Diese „Vollmacht“ muss von dem Halter, der sich aus den Fahrzeugpapieren ergibt, ausgestellt sein. Ein Muster für eine solche Bescheinigung gibt es auf der Homepage der polnischen Botschaft Berlin, http://www.berlin.msz.gov.pl/pl/ bei Konsularinformationen-Rechtsinformationen. Besondere Vorsicht ist an Kreuzungen mit grünen Abbiegepfeilen geboten. Ein Pfeil nach rechts in der Scheibe des grünen Ampellichtes hat in Polen ungefähr dieselbe verkehrsrechtliche Bedeutung wie das Schild mit dem Grünpfeil in Deutschland (ein nach rechts gerichteter Pfeil auf einem Zusatzschild rechts neben dem roten Licht der Ampel). Das bedeutet, dass der Fahrzeugführer vor dem Abbiegen anhalten muss und stets darauf zu achten hat, dass er andere Verkehrsteilnehmer (insbesondere den Fußgänger- und Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung) nicht behindert. Bei Nichtbeachtung droht ein Strafzettel, ganz abgesehen von der Unfallgefahr.

Bußgeldkatalog Polen

Auszug aus dem polnischen Bußgeldkatalog:

Fazit

Nach dem EU-Rahmenbeschluss zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen können polnische Bußgeldbescheide oder Urteile in Deutschland und anderen EU-Staaten zwangsweise – sofern die Bagatellgrenze von 70 EUR überschritten wird – durchgesetzt werden. Detailliertere Informationen zu diesem Procedere erhalten Sie hier: https://www.bussgeld-blitzer.de/bussgeld-eu-ausland/

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