Bußgelder in Europa – Norwegen
Was gilt es bei Verkehrsverstößen in Norwegen zu beachten?
Norwegen liegt auf der Skandinavischen Halbinsel und grenzt im Osten an Schweden und im Nordosten an Finnland und Russland und ist auch bei den Deutschen ein sehr beliebtes Reiseziel. Wenn Sie Norwegen in ihrem eigenen Tempo erkunden wollen, ist das Auto dafür wahrscheinlich die beste Möglichkeit. Da die norwegischen Bußgelddrohungen für Straßenverkehrsverstöße allerdings einen absoluten Spitzenplatz in Europa einnehmen, ist besondere Vorsicht im Straßenverkehr geboten. Die Verkehrsrechtskanzlei Kotz aus Kreuztal bei Siegen präsentiert Ihnen im nachfolgenden Informationstext die wichtigsten Besonderheiten und gibt Ihnen wertvolle Tipps, was Sie zu beachten haben, sollten Sie einen Bußgeldbescheid aus Norwegen erhalten.
Allgemeines & Straßenverkehr
Bereits in der Einleitung wurde es erwähnt: die norwegischen Bußgeldsanktionen können mitunter sehr empfindlich ausfallen. So werden bereits geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen und Fahrten unter Alkoholeinfluss drastisch sanktioniert und können – spätestens im Wiederholungsfall – sogar zur Verhängung von Haftstrafen führen.
Weitere Besonderheiten:
- Maut
- Fahrer über 75 Jahre benötigen neben ihrem Führerschein auch ein Gesundheitsattest
- hohe Bußgelder
- Abblendlicht am Tag ist ganzjährig für alle Kfz vorgeschrieben
- 0,2 – Promille-Grenze
Spezielle Verkehrsregeln:
Parken und Halten: Viele Parkplätze werden von privaten Gesellschaften betrieben und sind an der entsprechenden Beschilderung erkennbar, die sich deutlich von den offiziellen Verkehrszeichen unterscheidet. In sog. blauen Zonen ist das Parken zu bestimmten Zeiten kostenpflichtig und die Gebühren dafür sind an Ticketautomaten (P-Automat) zu entrichten.
Tempolimits: Geschwindigkeitsfreunde kommen in Norwegen definitiv nicht auf ihre Kosten. Die Geschwindigkeitsbegrenzungen sind strikt und die Bußgelder bei Missachtung entsprechend hoch.
Für Pkw, Motorräder und Wohnmobile unter 3,5 t gilt:
- Innerorts: max. 50 km/h
- Außerorts: max. 80 km/h
- Schnellstraßen/Autobahnen: je nach Beschilderung max. 90 – 100 km/h.
Für Gespanne und Fahrzeuge über 3,5 t gilt:
- Innerorts: max. 50 km/h
- Außerorts: max. 80 km/h
- Schnellstraßen/Autobahnen: max. 80 km/h.
Alkohol: Die Promillegrenze liegt in Norwegen einheitlich bei 0,2-Promille. Bereits bei einer geringfügigen Überschreitung der Grenze (0,2 bis 0,4-Promille) droht eine Geldbuße von etwa 620 EUR.
Fahrverbote und Punkte: Im norwegischen Verkehrsrecht wird grundsätzlich nicht zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug unterschieden, sondern man spricht generell vom „Verlust der Fahrerlaubnis“. Am ehesten einem Fahrverbot vergleichbar ist das Verbot des Führens von Kraftfahrzeugen bis zu sechs Monaten. Ein Fahrerlaubnisentzug dauert hingegen mindestens sechs Monate (bis hin zur lebenslangen Entziehung).
Sonstiges: Vergleichsweise geringfügigere Verkehrszuwiderhandlungen werden meist an Ort und Stelle mit Verwarnungsgeldern nach festen Sätzen geahndet (z.B. Tempolimitverstöße bis 25 km/h Überschreitung). Gegenüber ausländischen Autofahrern werden einfachere Verstöße generell am Ort der Zuwiderhandlung geahndet. Sowohl für Park- als auch für Mautverstöße haftet der Kfz-Halter mit dem Fahrer solidarisch, wohingegen für Zuwiderhandlungen im fließenden Verkehr grundsätzlich nur der Fahrer haftbar ist. Bei ausländischen Verkehrssündern, die die Geldbuße vor Ort nicht zahlen, kann die Polizei eine Kaution verlangen. Sofern deren Hinterlegung nicht befolgt wird, kann das Kfz des Verkehrssünders bis zur Zahlung sogar sichergestellt werden. Zu beachten ist, dass eine Zwangsverwertung des Fahrzeuges erfolgen kann, wenn der geforderte Geldbetrag nicht innerhalb von zwei Monaten nach Rechtskraft der Bußgeldentscheidung bezahlt wird. Die Verfolgungsverjährungsfrist beträgt zwei Jahre für Zuwiderhandlungen, die mit einer Geldsanktion oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bedroht sind – bzw. fünf Jahre für Straftaten, für die eine Gefängnisstrafe bis zu vier Jahren vorgesehen ist. Die Vollstreckungsverjährungsfrist hängt von der Höhe der Sanktion ab: Strafen bis zu 3.000 Kronen (etwa 310 EUR) verjähren nach drei Jahren, bei Beträgen über 3.000 Kronen nach fünf Jahren.
Bußgeldkatalog Norwegen
Auszug aus dem norwegischen Bußgeldkatalog:
Fazit
Da Norwegen (ebenso wie die Schweiz) kein Mitglied der Europäischen Union ist, gilt der EU-Rahmenbeschluss über die gegenseitige Geldsanktionenvollstreckung nicht für Norwegen. Das bedeutet, dass dort verhängte Bußen und Geldstrafen somit in den meisten EU-Staaten (so auch in Deutschland) nicht zwangsweise beigetrieben werden. Damit ist der Verstoß jedoch nicht etwa vom Tisch: bei einer erneuten Einreise droht unter Umständen Ärger. Beugen Sie dem vor und lassen Sie Ihren Bußgeldbescheid von uns kostenlos und unverbindlich überprüfen. Mautforderungen, Parkbußen und –gebühren werden von norwegischen Mautgesellschaften und Parkplatzbetreibern bei ausländischen Betroffenen häufig über das britische Unternehmen Euro Parking Collection (EPC) geltend zu machen versucht.
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