Bußgelder in Europa – Slowakei
Wurden Sie in der Slowakei bei einem Verkehrsverstoß erwischt? Alles was Sie jetzt wissen sollten.
Die Slowakei – mit der Hauptstadt Bratislava – ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa, der an Österreich, Tschechien, Polen, die Ukraine und Ungarn grenzt. Die Slowakei ist bereits seit 2004 Mitglied der EU. Das slowakische Straßennetz umfasste (Stand: 1. Januar 2013) 419 km Autobahnen, 234 km Schnellstraßen, 3.312 km Straßen 1. Ordnung, 3.637 km Straßen 2. Ordnung und 18.044 km Straßen 3. Ordnung. Allerdings ist zu beachten, dass slowakische Straßen mitunter in schlechtem Zustand sind (Fahrbahnbelag, mangelhafte Beschilderung auch an Baustellen, fehlende Fahrspurbegrenzungslinien und Leitbaken) sind. Damit Sie im slowakischen Straßenverkehr nicht die notwendige Orientierung verlieren, klärt die Verkehrsrechtskanzlei Kotz aus Kreuztal bei Siegen Sie über die Besonderheiten des slowakischen Verkehrsordnungsrechts auf. Und sollte es doch einmal zu einem Malheur gekommen sein und Sie einen slowakischen Bußgeldbescheid erhalten haben, so können Sie diesen kostenlos und unverbindlich durch unseren Fachanwalt für Verkehrsrecht – Dr. Christian Kotz – hier ganz einfach überprüfen lassen.
Allgemeines & Straßenverkehr
Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr werden in der Slowakei mit vergleichsweise hohen Sanktionen geahndet. Für die Benutzung von Autobahnen und Schnellstraßen ist seit 1995 eine Maut fällig. Für Pkw bis 3,5 t besteht eine Vignettenpflicht. Verstöße haben Geldstrafen bis zur Höhe der zehnfachen Gebühr zur Folge. Seit Anfang 2016 existiert ausschließlich ein elektronisches Vignetten- und Überwachungssystem, wobei die elektronischen Vignetten über Web-Anwendungen, an jedem Grenzübergang zur Slowakei sowie an jeder Tankstelle in der Slowakei erworben werden können. Für Lkw gilt seit 2010 eine streckenbezogene Maut, die neben Autobahnen und Schnellstraßen auch größtenteils Straßen 1. Ordnung abdeckt und ähnlich wie die österreichische GO-Box funktioniert. Für Kfz über 3,5 t besteht Mautpflicht.
Weitere Besonderheiten:
- ganzjährige Lichtpflicht
- Fahrradhelmpflicht außerhalb von Ortschaften; für Jugendliche bis 15 Jahre auch innerhalb von Ortschaften
- Winterreifenpflicht zwischen 15.11. und 31.03.; davon unabhängig werden Winterreifen bei winterlichen Straßen- und Witterungsverhältnissen empfohlen
- Verwendung eines Mobiltelefons ohne Freisprechanlage ist verboten
- absolutes Alkoholverbot im Straßenverkehr, d.h. es herrscht eine 0,0-Promille-Grenze in der Slowakei
- Fahren unter Alkoholeinfluss ist eine Straftat mit einer Strafandrohung mit bis zu einem Jahr Freiheitsentzug
- Verwendung von Radarwarngeräten ist verboten
Spezielle Verkehrsregeln:
Parken und Halten: Ein Parkverbot gilt entlang von gelben durchgehenden oder unterbrochenen Linien am Straßenrand. Beim Parken ist generell darauf zu achten, dass ein mindestens 3 m breiter Fahrstreifen für jede Fahrtrichtung frei bleiben muss und zwischen abgestellten Fahrzeugen und der Straßenbahn ein Abstand von 3,5 m einzuhalten ist. Ferner besteht auf Brücken sowie bis zu 15 m vor und nach Bahnübergängen, in Tunnels und Unterführungen ein gesetzliches Halt- und Parkverbot.
Tempolimits: Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten in der Slowakei betragen:
- innerhalb geschlossener Ortschaften max. 50 km/h
- auf Landstraßen dürfen Pkw, Motorräder und Wohnmobile bis 3,5 t maximal mit 90 km/h unterwegs sein
- das Tempolimit auf Autobahnen und Schnellstraßen beträgt 130 km/h (bzw. 90 km/h auf Stadtautobahnen bzw. – schnellstraßen)
- für Lkw mit mehr als 3,5 t gilt auf Landstraßen ein Tempolimit von 80 km/h
- Besonderheit: ab 30 m vor sowie auf Bahnübergängen sind 30 km/h einzuhalten
Alkohol: In der Slowakei herrscht ein absolutes Alkoholverbot im Straßenverkehr, d.h. es gilt eine 0,0-Promille-Grenze. Bei Verstößen kann die Polizei den Führerschein entziehen und Polizeigewahrsam anordnen. Ferner handelt es sich beim Fahren unter Alkoholeinfluss um eine Straftat mit einer Strafandrohung bis zu einem Jahr Freiheitsentzug.
Fahrverbote und Punkte: Grundsätzlich wird nicht zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug unterschieden. Verkehrssünder müssen insbesondere für Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinwirkung, bei Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Verweigerung eines Alkohol-/Drogentests mit strengen Führerscheinmaßnahmen (Entzug bis zu fünf Jahren) rechnen. In solchen Fällen (v.a. aber bei Alkoholverstößen) ist die Polizei berechtigt, den Führerschein an Ort und Stelle sofort einzuziehen. Ausländische Führerscheine werden in solchen Fällen an den Ausstellerstaat zurückgeschickt. In der Slowakei existiert kein Strafpunktesystem für Verkehrsverstöße. Ausländische Kraftfahrer müssen mit der Verhängung eines für die Slowakei geltenden Fahrverbots von drei bis zwölf Monaten rechnen.
Sonstiges: Es besteht eine ganzjährige Lichtpflicht, d.h. sämtliche Kraftfahrzeuge müssen tagsüber mit Licht fahren. Zudem besteht eine Warnwestenpflicht, so dass Fahrer aller Kfz (auch Motorradfahrer) verpflichtet sind, im Falle einer Panne oder eines Unfalls außerorts Warnwesten anzulegen. Radfahrer und Fußgänger sind angehalten, bei Dunkelheit oder schlechter Sicht reflektierende Kleidung zu tragen. Eine polizeiliche Unfallaufnahme mit Sachschaden unter 4.000 EUR ist gebührenpflichtig (170 EUR). Die Verwendung von Radarwarngeräten ist verboten. Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr werden je nach Schweregrad an Ort und Stelle mit Verwarnungsgeldern bis zu 60 EUR, in bestimmten Fällen bis zu 150 EUR und bei erheblichen Verstößen mit bis zu 650 EUR geahndet. Eine Besonderheit im slowakischen Recht stellt das Blockstrafverfahren dar. Eine Zahlung der Geldstrafe im Blockverfahren bedeutet, dass der Betroffene auf weitere Rechtsmittel verzichtet, d.h. mit der Bezahlung und damit mit der Anerkennung des Tatvorwurfs ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen und kann nicht mehr mit Rechtsmitteln angegriffen werden.
Ist der Betroffene hingegen mit der Durchführung des vereinfachten Verfahrens nicht einverstanden, kommt es zu einem Verwaltungsverfahren (mit ggf. höheren Geldbußen). Sofern der Verkehrssünder eine Geldbuße nicht an Ort und Stelle durch Barzahlung oder per Kreditkarte zahlen kann oder will, so ist die slowakische Polizei befugt, den Führerschein bis zur Bußgeldzahlung (maximal für 15 Tage) einzubehalten. Darüber hinaus können zusätzlich die Fahrzeugpapiere und die Kfz-Kennzeichen vorübergehend eingezogen werden. Die Verfolgungsverjährungsfrist für Übertretungen beträgt ein Jahr ab dem Tatzeitpunkt. Nach drei Jahren verjährt die Verfolgung von Taten, die mit einer Geldsanktion oder mit Haftstrafe bis zu drei Jahren bewehrt sind (z.B. fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr). Die Vollstreckungsverjährungsfrist im Verwaltungsverfahren läuft drei Jahre ab Rechtskraft der Entscheidung.
Bußgeldkatalog Slowakei
Auszug aus dem slowakischen Bußgeldkatalog:
Fazit
Auch slowakische Bußgeldbescheide können nach dem EU-Rahmenbeschluss zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen ab einer Bagatellgrenze von 70 EUR zwangsweise durchgesetzt werden. Die Slowakei hat den soeben genannten EU-Rahmenbeschluss bereits im Juni 2011 in nationales Recht übernommen.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter: https://www.bussgeld-blitzer.de/bussgeld-eu-ausland/
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Bußgeldbescheid aus der Slowakei prüfen lassen
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