Bußgelder in Europa – Luxemburg

Welche Bußgelder und Strafen drohen in Luxemburg?

Bußgelder in Luxemburg
Foto: Rawf8/Bigstock

Das Großherzogtum Luxemburg ist das letzte Großherzog- bzw. Großfürstentum in Europa und ein vergleichsweise kleines, aber in jeder Hinsicht faszinierendes Land. Es ist – neben Malta – das zweitkleinste Land der Europäischen Union und beherbergt einige bedeutende Institutionen, wie beispielsweise den Verwaltungssitz der Europäischen Union, es ist Sitz des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und u.a. des Europäischen Rechnungshofs (EuRH). Zudem grenzt es mit immerhin 135 Kilometern an die Bundesrepublik Deutschland und ist somit sehr gut – gleich ob beruflich oder privat – mit dem PKW zu erreichen. Damit Sie nicht von den in Deutschland zum Teil abweichenden Verkehrsregelungen im Luxemburg überrascht werden und sich gar einen vermeidbaren Bußgeldbescheid einhandeln, klärt die Verkehrsrechtskanzlei Kotz aus Kreuztal bei Siegen über die wesentlichen Unterschiede im Straßenverkehr Luxemburgs auf. Sollten Sie jedoch bereits einen Bußgeldbescheid aus Luxemburg erhalten haben, so können Sie diesen hier kostenlos und völlig unverbindlich vom Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Christian Kotz im Rahmen einer Ersteinschätzung überprüfen lassen.

Allgemeines & Straßenverkehr

Die Bußgelder in Luxemburg fallen im europäischen Durchschnitt vergleichsweise gering aus. Nichtsdestotrotz müssen ausländische Verkehrssünder, die nicht an Ort und Stelle zahlen wollen oder können, eine Sicherheit hinterlassen (zur Not gar den eigenen Pkw).

Weitere Besonderheiten:

  • keine Pkw-Maut, aber Eurovignettenpflicht für Lkw
  • Warnwestenpflicht beim Verlassen des Fahrzeugs außerorts bei einer Panne oder Unfall
  • Tempolimit auf Autobahnen liegt bei 130 km/h; Reduktion auf 110 km/h bei Nässe
  • Promillegrenze liegt bei 0,5-Promille
  • Verbot von Mischbereifung

Spezielle Verkehrsregeln:

Parken und Halten: Es besteht ein Parkverbot entlang von gelb markierten Bordsteinen. Ein solches gilt außerdem innerhalb von fünf Metern vor und nach Fußgänger- oder Fahrradüberwegen. Bei Parkverstößen ist damit zu rechnen, dass Radkrallen angelegt werden. Ferner ist ein längeres Abstellen eines Pkw als 12 Stunden (im öffentlichen Verkehrsraum und bei Benutzung des Fahrzeugs als Unterkunft) nicht gestattet.

Tempolimits: Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten in Luxemburg betragen:

  • innerhalb geschlossener Ortschaften max. 50 km/h
  • außerhalb geschlossener Ortschaften bis zu 90 km/h
  • auf Autobahnen bis max. 130 km/h (Achtung: bei Nässe reduziert auf max. 110 km/h)

Alkohol: Die Promillegrenze liegt in Luxemburg (wie auch in Deutschland) bei 0,5–Promille. Bei Missachtung der Promillegrenze drohen Bußgelder ab 145 EUR aufwärts.

Fahrverbote und Punkte: Mit Führerscheinmaßnahmen ist in Luxemburg vor allem bei einer Alkoholisierung mit mindestens 1,2 Promille BAK zu rechnen. Gerichte können bei Verkehrsverstößen Fahrverbote verhängen, was bei ausländischen Führerscheininhabern allerdings (nur) zur Folge hat, dass sie auf luxemburgischen Straßen für die entsprechende Dauer keine Fahrzeuge mehr führen dürfen. Luxemburg verfügt über ein Führerschein-Punktesystem, welches grundsätzlich auch auf ausländische Verkehrssünder Anwendung findet. Eine Anrechnung bzw. Übertragung der luxemburgischen Punkte auf das Flensburger Fahreignungsregister erfolgt jedoch nicht.

Sonstiges: In Luxemburg ist Mischbereifung verboten. Eine Kaution wird dann fällig, wenn ein ausländischer Betroffener nicht bereit und/oder in der Lage ist, dem Polizeibeamten den Verwarnungsgeldgeldbetrag sofort zu zahlen. Sofern die Sicherheitsleistung nicht erbracht wird, kann das Fahrzeug abgeschleppt und verwahrt werden. Die Verfolgungsverjährungsfrist für Übertretungen beträgt ein Jahr, für Vergehen drei Jahre. Die Vollstreckung verjährt bei Übertretungen nach zwei Jahren, bei Vergehen nach fünf Jahren.

Bußgeldkatalog Luxemburg

Auszug aus dem luxemburgischen Bußgeldkatalog:

Auch luxemburgische Bußgeldbescheide können nach dem EU-Rahmenbeschluss zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen ab einer Bagatellgrenze von 70 EUR zwangsweise durchgesetzt werden. Luxemburg hat den soeben genannten EU-Rahmenbeschluss bereits 2010 in nationales Recht übernommen.

Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter: https://www.bussgeld-blitzer.de/bussgeld-eu-ausland/

Lassen Sie Ihren luxemburgischen Bußgeldbescheid kostenlos und unverbindlich durch den Fachanwalt für Verkehrsrecht – Dr. Christian Kotz – jetzt überprüfen:

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Falls Sie wissen wollen, ob bzw. was Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid unternehmen können, so lassen Sie ihn am besten direkt überprüfen.

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