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Wir prüfen Ihren Bußgeldbescheid
kostenlos und unverbindlich

Bußgeldbescheid jetzt prüfen

  • Es ist einfach und geht schnell
    Es dauert nicht einmal 5 Minuten uns die Unterlagen zur Prüfung zu senden
  • Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich
    Was haben Sie also zu verlieren? Enthält Ihr Bußgeldbescheid Fehler oder ist angreifbar erspart es Ihnen unangenehme Strafen
  • Kompetenter Ansprechpartner für Ihr gutes Recht
    Sprechen Sie mit unserem Verkehrsrechtsexperten über das weitere Vorgehen

PRÜFUNG STARTEN »

Und so einfach funktioniert es!

Nehmen Sie sich einfach ein paar Minuten Zeit und füllen unser Anfrageformular aus. Senden Sie uns Ihre Unterlagen zu und warten auf unsere Einschätzung. Von uns erfahren Sie, ob ein Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid Sinn macht.

Und das Beste daran ist: Die Prüfung ist für Sie kostenlos!

Reichen Sie Ihre Unterlagen bei uns ein

Sie haben bereits einen Bußgeldbescheid oder einen Anhörungsbogen zu einem Verkehrsverstoß erhalten? Dann füllen Sie direkt unser Anfrageformular aus und fügen die vorhandenen Unterlagen bei. Sie haben dabei die Wahl zwischen verschiedenen Möglichkeiten uns die Unterlagen zukommen zu lassen. Vom direkten hochladen als Bild oder PDF bis hin zu einem Kontakt über WhatsApp.

Was sollten Sie beifügen?

  • Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen
  • anwaltliche Vollmacht (so fern wir für Sie Einspruch einlegen sollen)

Hier können Sie die anwaltliche Vollmacht runterladen.

Vorwurf prüfen

Nach Erhalt Ihrer Unterlagen kontrollieren wir diese zunächst auf ihre Vollständigkeit. Anhand der Daten prüft unser Verkehrsrechtsexperte die gegen Sie erhobenen Vorwürfe auf Formfehler, und andere Fehlerquellen, wie z.B. nicht vollständig erbrachte Nachweise die Ihren Vorstoß belegen sollen.

Diese vollumfängliche juristische Einschätzung dient dazu, die Erfolgsaussichten hinsichtlich der Einstellung des Verfahrens oder Reduzierung der Strafe möglichst genau zu bemessen.

Innerhalb von in der Regel nur 1 Werktag melden wir uns bei Ihnen und Sie erhalten unsere Einschätzung zu Ihrem individuellen Fall.

Grundsätzlich kann es zu folgenden Einschätzungen kommen:

  • Ihr Bußgeldbescheid ist fehlerhaft und es bestehen gute Aussichten auf eine Einstellung Ihres Verfahrens.
  • Ihr Bußgeldbescheid ist formal fehlerfrei. Es bestehen jedoch weitere Verteidigungsmöglichkeiten, die zur Einstellung Ihres Verfahrens oder zu einer Reduzierung oder Umwandlung der Strafe führen können.
  • Leider bestehen keine realistischen Erfolgsaussichten für eine Einstellung des Verfahrens oder zur Reduzierung der Strafe.

Im Falle der ersten beiden Möglichkeiten (es bestehen gute Aussichten zur Verfahrenseinstellung oder es gibt weitere Verteidigungsmöglichkeiten, die zur Einstellung Ihres Verfahrens oder zu einer Reduzierung oder Umwandlung der Strafe führen können) können Sie uns beauftragen die Bußgeldakte anzufordern oder Einspruch für Sie gegen den Bußgeldbescheid einzulegen und Ihre Interessen entsprechend zu vertreten. Die dafür anfallenden Gebühren teilen wir Ihnen selbstverständlich vorher transparent mit und Sie können über die weitere Vorgehensweise entscheiden.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen

Ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wirklich lohnt und den gewünschten Erfolg bringt, ist je nach Situation und Fall unterschiedlich zu bewerten. Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht kennt jedoch alle Fehlerquellen, Fallstricke und „Hintertürchen“. Sollte ein hohes Bußgeld, Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot zu erwarten sein, so ist eine Prüfung und ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid durchaus immer anzuraten. Weiterhin raten wir Ihnen generell dazu, bei hohen Strafen, Fahrverboten oder drohenden Fahrerlaubnisentziehungen, immer eine rechtsanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Betroffene können dabei innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids Einspruch bei der ausstellenden Behörde einlegen. Grundsätzlich wird dabei keine Unterstützung durch einen Rechtsanwalt benötigt. Das heißt, in einem Bußgeldverfahren verursacht ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid zunächst erst einmal keine weiteren Kosten, solange Sie keinen Rechtsanwalt damit beauftragen um ggfs. absolut sicher zu gehen. Nach dem Erhalt unserer kostenlosen juristischen Einschätzung können Sie sich dafür entscheiden, ob Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen oder das lieber unserem Experten anvertrauen möchten.

Ist Einspruch eingelegt worden, prüft die jeweilige Behörde, ob der Bußgeldbescheid rechtmäßig ergangen ist. Stellt die Behörde Verfahrensfehler fest, wird das Verfahren eingestellt. Sie müssen in diesem Fall weder das Bußgeld bezahlen, noch die Bearbeitungs- und Zustellkosten der Behörde. Die Behörde prüft jedoch in der Regel nur formelle Aspekte des Bußgeldverfahrens. Einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid sollte man daher immer begründen.

Aber Vorsicht: Unzulässige Einsprüche verursachen weitere Kosten

Stellt die Behörde keine Verfahrensfehler fest, oder folgt sie den Einwendungen des Betroffenen gegen den Bußgeldbescheid nicht, wird die Bußgeldakte an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet. Fällt nun das Gericht ebenfalls die Entscheidung, dass der Bußgeldbescheid rechtmäßig ist, so fallen neben den möglichen Anwaltskosten auch noch Gerichtskosten an. Ein ungerechtfertigter Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid kann also zu weiteren Kosten führen. Man kann aber den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid jederzeit – auch noch innerhalb der Gerichtsverhandlung – zurücknehmen.

Verkehrsrechtliche Urteile und Beiträge

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