LEIVTEC XV3 – Lasermessgerät
– Messverfahren und häufige Messfehler –
I. Das Messgerät LEIVTEC XV3
Beim Messgerät LEIVTEC XV3 handelt es sich um ein Lasergeschwindigkeitsmessgerät. Die Messeinheit des LEIVTEC XV3 besteht aus dem XV3-Sensor und der digitalen XV3-Kamera. Obwohl sich diese beiden Teile in getrennten Gehäusen befinden, sind sie dennoch fest miteinander verbunden und justiert.
II. Das Messverfahren beim LEIVTEC XV3
Das Prinzip der Lasergeschwindigkeitsmessung beruht auf der Messung der Übertragungszeit kurzer Infrarotlichtpulse. Das bedeutet, dass die Geschwindigkeit von Fahrzeugen, die sich auf den Sensor zubewegen, als Änderung der Entfernung mit der Zeit bestimmt wird. Anhand der Messung der Laufzeit der Infrarot-Laserimpulse, die von dem Sensor aus gesendet und nach ihrer Reflexion an dem anvisierten Fahrzeug wieder empfangen werden, lässt sich die Entfernung zwischen dem Gerät und einem Fahrzeug ermitteln.
Das LEIVTEC XV3-System misst ausschließlich Geschwindigkeiten des ankommenden Verkehrs, d.h. man wird nicht von hinten „geblitzt“. Ein Geschwindigkeitsmessvorgang wird gestartet, sobald ein ankommendes Fahrzeug in ca. 50 m Entfernung erkannt wird und die Messung endet, wenn das Fahrzeug aus dem Messfeld ausgefahren ist. Allerdings ist für die Ermittlung der Geschwindigkeit eine Fahrstrecke von mindestens 8 m mit konstanter Geschwindigkeit erforderlich. Sobald das Messgerät einen Geschwindigkeitsverstoß feststellt, werden nach Herstellerangaben lediglich ein Bild vom Beginn der Messung und ein Bild vom Ende der Messung dauerhaft gespeichert.
Quelle: FGP – Youtube (Beitrag Thüringen Journal/MDR)
III. Häufige Messfehler beim LEIVTEC XV3
Lasermessgeräte wie das LEIVTEC XV3 bedürfen nicht nur einer Zulassung durch die PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt), sondern müssen darüber hinaus auch gültig geeicht sein. Ferner ist das Gerät bei der amtlichen Überwachung des Straßenverkehrs entsprechend der Gebrauchsanweisung aufzustellen und zu betreiben. Davon abgesehen können Messfehler dadurch entstehen, dass Messwerte falsch zugeordnet wurden oder das Messpersonal nicht an dem Messgerät LEIVTEC VX3 nachweisbar geschult wurde.
Bitte beachten Sie, dass die Aufzählung der Messfehler nicht abschließend ist.
Sollten auch Sie geblitzt worden sein und einen Bußgeldbescheid erhalten haben, so lassen Sie ihn durch einen Verkehrsrechtsexperten kostenlos und unverbindlich auf mögliche Fehler überprüfen.
Weitere Informationen zum Leivtec XV3 erhalten Sie auf der Herstellerseite.
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