Rotlichtverstöße – Welche Strafen drohen?
Rote Ampel überfahren? So teuer wird es!
Lichtzeichenanlagen, oder im alltäglichen Sprachgebrauch „Ampeln“ genannt, haben im Straßenverkehr eine sehr hohe Bedeutung gerade für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Werden die Regeln der Lichtzeichenanlage nicht beachtet, führt dies häufig zu besonders gefährlichen Situationen oder sogar zu schweren Unfällen. Daher werden Verstöße oder das Missachten der Ampelzeichen mit strengen Sanktionen geahndet.
Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen einen Überblick darüber geben, wie hoch die einzelnen Sanktionen bei einem der verschiedenen Arten von Rotlichtverstößen sind.
Einfacher Rotlichtverstoß
Unterschieden wird beim Rotlichtverstoß zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Rotlichtverstoß. Diese Unterscheidung ist besonders für das Maß der Sanktionen relevant, an dem sich diese messen.
Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt immer dann vor, wenn die Ampel beim Überfahren mit dem Fahrzeug nicht länger als eine Sekunde auf Rot stand. Geahndet wird dieser Verstoß mit einem Bußgeld in Höhe von 90€ sowie einem Punkt in Flensburg.
Qualifizierter Rotlichtverstoß
Hat die Ampel dagegen länger als eine Sekunde Rot gezeigt, so liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor, der im Gegensatz zum einfachen Rotlichtverstoß schwerere Folgen für den überfahrenen Fahrzeugführer hat.
Ein qualifizierter Rotlichtverstoß führt grundsätzlich zu einem Bußgeld in Höhe von 200€, der Vergabe von zwei Punkten in Flensburg sowie einem Monat Fahrverbot.
Rotlichtverstoß und Gefährdung
Zu einer höheren Strafe lassen sich sowohl der einfache als auch der qualifizierte Rotlichtverstoß dadurch qualifizieren, dass beim Überfahren des durch die Lichtzeichenanlage gesicherten Bereichs eine besondere Gefährdung des Straßenverkehrs entstanden ist. Ist das der Fall, liegt eine Straftat im Sinne von § 315c StGB vor und wird neben einem Bußgeld, Punkten in Flensburg, sowie Entzug der Fahrerlaubnis im Zweifelsfall mit einer Freiheitsstrafe sanktioniert.
Die einzelnen Verstärkungen der Sanktionen lassen sich in einer Bußgeldtabelle vereinfacht darstellen:
(*) und je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis fünf Jahre gem. §315c StGB möglich
Problem: Dauerrot
Manchmal kommt es jedoch besonders bei frei installierten Baustellenampeln vor, dass aufgrund einer technischen Schwierigkeit dauerhaft Rot gezeigt wird. Muss man stehen bleiben oder gibt es einen Zeitpunkt, ab dem man die rote Ampel überfahren darf?
Grundsätzlich wird angenommen, dass mindestens drei Minuten vor der roten Ampel verharrt werden muss, bis man diese langsam und mit äußerster Vorsicht passieren darf (OLG Hamm, 10.03.1999, Az.: 2 Ss OWi 486/99).
Wer jedoch auf Nummer sicher gehen will, sollte immer mindestens fünf Minuten warten, bevor die Fahrt über rote Ampel weiter fortgesetzt werden darf.
Rotlichtverstoß von Fahranfänger
Nochmal andere Regeln gelten dann, wenn der Rotlichtverstoß von einem Fahranfänger, also einem Fahrzeugführer, der sich noch in der Probezeit befindet, begangen wurde.
Überquert ein Fahranfänger einen durch das rote Lichtzeichen vorerst gesperrten Bereich, so muss er als Konsequenz ein Aufbauseminar besuchen, das zu absolvieren ist, um die Fahrerlaubnis behalten zu dürfen. Nicht zuletzt verlängert sich seine Probezeit auf weitere zwei Jahre, sodass insgesamt eine Probezeit von vier Jahren einzuhalten ist.
Haltelinienverstoß
Begeht man bereits einen Rotlichtverstoß, wenn man zwar nicht die Ampel selbst, sondern nur die sich vor der Ampel befindenden Haltelinie überfährt? – Nein.
Durch das Überfahren der Haltelinie und nicht des durch die Ampel gesicherten Bereichs wird lediglich der Tatbestand eines Haltelinienverstoßes, nicht aber eines Rotlichtverstoßes erfüllt. Dieser Verstoß hat im Gegensatz zum Rotlichtverstoß weitaus geringere Konsequenzen und wird mit einem Bußgeld von 10€ sanktioniert, soweit keine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer bestand.
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