Abstand und Abstandsvergehen

Abstand zur Seite und nach vorn – Was schreibt die StVO vor?

Bezüglich des Abstands gelten gesetzlich strenge Regeln. Doch auf Deutschlands Straßen passieren jeden Tag unzählige Verstöße gegen solche Regelungen. Besonders betroffen sind die Regelungen über den einzuhaltenden Sicherheitsabstand.

Als Sicherheitsabstand bezeichnet man grundsätzlich die Distanz oder Entfernung zwischen zwei nacheinander fahrenden Fahrzeugen, die sich auf einer Fahrspur befinden. Der dabei entstehende Zwischenraum ist der Abstand, der im deutschen Straßenverkehr an gewisse Richtlinien gebunden ist.

Wie groß muss der Sicherheitsabstand laut StVO sein?

Mindestabstand nach vorne und zur Seite abstandsverstoss
Abstand zur Seite und nach vorn – Wie groß muss der Sicherheitsabstand sein? Foto: Andrey Suslov/Bigstock

Wie groß muss also der Sicherheitsabstand zwischen zwei hintereinander fahrenden Fahrzeugen sein?

Der Mindestabstand nach vorne muss grundsätzlich so groß sein, dass auch bei einem plötzlichen Bremsmanöver des Vordermannes, das hintere Fahrzeug ohne Gefahr komplett zum Stehen gebracht werden kann.

Wie hoch der Abstand gemessen in Meter dabei genau sein sollte, hängt von der Fahrgeschwindigkeit und den Straßenverhältnissen ab. Grundsätzlich kann jedoch gesagt werden, dass innerhalb geschlossener Ortschaften, also bei einer Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h, ein Mindestabstand von 15 Metern, beziehungsweise drei Fahrzeuglängen eingehalten werden sollte. Außerhalb geschlossener Ortschaften beträgt dieser etwa die Hälfte des Tachos, oder der Abstand, den man in zwei Sekunden hinter sich gelegt hat.

Doch nicht nur nach vorne muss ein gewisser Sicherheitsabstand eingehalten werden. Gleichwohl gibt es einen Mindestabstand zur Seite. Dieser ist besonders bei Überholvorgängen oder auch in Bezug auf den Abstand zum Gegenverkehr von Bedeutung.

Hier hängt der einzuhaltende Sicherheitsabstand aber noch von weiteren Faktoren wie dem Verkehrsteilnehmer ab:

  • Zu einspurigen Fahrzeugen, wie Motor- oder Fahrrädern ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
  • Der Mindestabstand zu Pkw oder LKW beträgt 1,0 Meter.
  • Für den Abstand zu wartenden Schul- oder Linienbussen sind mindestens 2,0 Meter einzuhalten.

Mindestabstand für LKW

Insbesondere der Sicherheitsabstand nach vorne ändert sich, wenn Sie nicht mehr Fahrer eines Pkw, sondern eines LKW sind. Grund dafür ist, dass ein LKW gegenüber einem Pkw viel schwerer und damit einen viel längeren Bremsweg hat, um das Fahrzeug endgültig zum Stehen zu bringen. Daher gilt: LKW mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen müssen bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h einen Mindestabstand von 50 Metern zum vorausfahrenden einhalten. Auch hier ist der Abstand immer so zu wählen, dass der Nachfahrende gefahrenlos anhalten kann, wenn der Vorausfahrende unerwartet bremst.

Feststellen eines Abstandsverstoßes

Damit einem Fahrzeugführer ein Unterschreiten des Mindestabstands vorgeworfen werden kann, muss eine entsprechende Messung vorgenommen werden.

Hierbei bedient sich die Polizei verschiedener Messmethoden:

  • Optische Abstandsmessung
    Die optische Abstandsmessung wird auch als Laserentfernungsmessung bezeichnet. Die Polizei misst hierbei mittels einer Laserpistole den Abstand zwischen zwei Fahrzeugen in Richtung nach vorne. Auch Motorräder werden von dieser Messmethode erfasst.
  • Abstandsmessung mit mobiler Videoüberwachung
    Bei einer Abstandsmessung mit mobiler Videoüberwachung handelt es sich um hochsensible Geräte, die meist in zivilen Einsatzfahrzeugen der Polizei verbaut sind. Somit besteht die Möglichkeit, das auffällig gewordene Fahrzeug im fließenden Verkehr zu verfolgen und eine Abstandsunterschreitung direkt festzustellen.
  • Abstandsmessung mit stationärer Videoüberwachung
    Neben der mobilen Videoüberwachung gibt es auch die stationäre Videoüberwachung. Diese Abstandsmessgeräte befinden sich auf einigen Autobahnen. Hier werden zwei Videokameras installiert, sodass eine Strecke von bis zu 300 Metern überwacht werden kann. Unterhalb der Messgeräte befindet sich ein Blitzgerät, das die Identifizierung des Fahrers sichert.

Der Bremsweg

Für die richtige Abstandsmessung ist auch die Bemessung des Bremswegs erforderlich, denn nur so kann eingeschätzt werden, wie lange es braucht, das eigene Fahrzeug zum Stehen zu bringen.

Der Bremsweg beschreibt allgemein den Weg, der für den Beginn der Bremsung bis zum kompletten Stillstand benötigt wird. So entsteht ein Wert, der angibt, wie viele Meter bis zum vollständigen Stehen notwendig sind.

Zur Berechnung dient eine allgemeine Formel, bei der die Reaktionszeit des Fahrers zunächst außer Acht bleibt:

Doch auch mit dieser Formel kann der exakte Bremsweg nicht erfasst werden, da auch andere Umstände immensen Einfluss auf den Bremsverlauf haben. Dazu gehören unter anderem die Straßen- und Witterungsverhältnisse.

Vier Faustregeln zum Sicherheitsabstand

  • Faustregel 1: Mindestabstand entspricht ca. halbem Tachowert.
  • Faustregel 2: Leitpfosten am Fahrbahnrand dienen als Orientierung (ca. 50 Meter).
  • Faustregel 3: Als Orientierungshilfe für den halben Tachowert dient das Zählen von zwei bis drei Sekunden ab einem bestimmten Orientierungspunkt nach Passieren des Vorausfahrenden Pkw bis zum eigenständigen Passieren dieses Orientierungspunktes.
  • Faustregel 4: Innerorts sollte immer ein Abstand von mindestens drei Pkw-Längen oder 15b Meter eingehalten werden.

Abstandsverstoß durch „Drängler“

Nicht gerade in den wenigsten Fällen wird der Sicherheitsabstand dadurch unterschritten, um den Vorausfahrenden aufzufordern, die Fahrbahn frei zu machen. Dieses Drängeln macht den Vorausfahrenden nicht nur sehr nervös, sondern provoziert auch dessen Fehlverhalten, durch das schwerwiegende Verkehrsunfälle verursacht werden können.

Alle Verkehrsteilnehmer, die sich durch einen sogenannten „Drängler“ genötigt fühlen, sind daher gehalten dies auch anzuzeigen. Es sollten stets hektische Spurwechsel vermieden werden, um nicht andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Wechseln Sie souverän und mit aller Ruhe die Spur, merken Sie sich das Kennzeichen und kontaktieren Sie danach die Polizei.

Bußgeldtabelle: Abstand

Bußgeldkatalog für Abstandsverstöße bei weniger als 80 km/h

Bußgeldkatalog für Abstandsverstöße bei 80 km/h bis 100 km/h

Bußgeldkatalog für Abstandsverstöße bei 100 km/h bis 130 km/h

Bußgeldkatalog für Abstandsverstöße bei mehr als 130 km/h

Mindestabstand unterschritten?

Haben Sie selbst oder Ihr Hintermann den nötigen Sicherheitsabstand unterschritten und fühlen Sie sich durch die Konsequenzen zu Unrecht sanktioniert? Dann lassen Sie Ihren Abstandsverstoß überprüfen.

Als Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht ist die Rechtsanwaltskanzlei Kotz mit allen Umständen rund um Abstandsverstoße vertraut und kann Ihnen in Ihrem individuellen Fall fachlich kompetent zur Seite stehen.

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