Bußgelder in Europa – Großbritannien
Welches Bußgeld droht bei einem Verkehrsverstoß in Großbritannien?
Die größte Herausforderung und Umstellung für Autofahrer stellt sicherlich der in Großbritannien herrschende Linksverkehr dar. Auch weicht die Straßenbeschilderung vielfach von den in Deutschland üblichen Verkehrszeichen ab, da das fast überall in Europa geltende Straßenverkehrszeichenübereinkommen von 1968 (Wiener Weltabkommen) bisher von den Briten (noch) nicht ratifiziert wurde. Dennoch ist der drittbevölkerungsreichste Staat der Europäischen Union mitsamt der Weltstadt London ein sehr beliebtes Reiseziel. Gerade durch die Nähe zu Deutschland bietet sich ein Trip mit dem (eigenen) Pkw nahezu an: entweder gelangt man per Fähre oder aber durch den Eurotunnel bequem auf den größten Inselstaat Europas. Die Praxis der Verfolgung von Verkehrsverstößen unterscheidet sich in Großbritannien recht stark von derjenigen in Kontinentaleuropa; noch dazu gehört Großbritannien zu den Ländern, die in Europa mit das höchste Bußgeld verhängen. Damit der Trip auf die Insel aus verkehrstechnischer Perspektive keine allzu bösen Überraschungen vor Ort bzw. im Nachhinein durch die Zustellung eines teuren Bußgeldbescheids birgt, informiert Sie die Verkehrsrechtskanzlei Kotz aus Kreuztal bei Siegen in dem nachfolgenden Informationstext über die wesentlichen Verkehrsregeln und Dinge, die Sie beachten sollten, wenn Sie mit dem Pkw in Großbritannien unterwegs sind. Und sollte es doch einmal zu einem Verkehrsrechtsverstoß gekommen sein, so ist auch dies kein Grund zu verzweifeln: wenden Sie sich einfach rechtzeitig an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, der sich mit europäischen Bußgeldbescheiden auskennt und lassen Sie ihren Bescheid zeitnah auf die Rechtmäßigkeit hin überprüfen.
Gerne steht Ihnen der Fachanwalt für Verkehrsrecht – Dr. Christian Kotz – in diesen Angelegenheiten persönlich zur Verfügung. Lassen Sie Ihren britischen Bußgeldbescheid jetzt einfach prüfen.
Allgemeines & Straßenverkehr
Es ist wichtig, wenn Sie in Großbritannien mit dem Auto unterwegs sind, folgende Dokumente bei sich zu führen: Führerschein, Personalausweis oder Reisepass sowie die international anerkannte „Grüne Versicherungskarte“ (die Ihnen auf Nachfrage von Ihrer Versicherung ausgehändigt wird).
Weitere Besonderheiten:
- in GB ist als Maßeinheit der Geschwindigkeit Meilen pro Stunde (miles per hour; kurz: mph) üblich; demnach wird die Geschwindigkeit nicht in km/h, sondern in mph gemessen und logischerweise beziehen sich sämtliche Geschwindigkeitsangaben auf Verkehrsschildern auf diese Maßeinheit
- es herrscht Linksverkehr
- prinzipiell existiert keine Mautpflicht auf den Autobahnen; es gibt dennoch einige Straßen, deren Benutzung kostenpflichtig ist (z.B. auf der Schnellstraße M6-Toll, zudem fallen Gebühren im Londoner Innenstadtbereich und bei einigen Tunneln und Brücken an)
- gemäß der Verkehrsregeln darf in England rechts überholt werden
- in Großbritannien besteht generelle Gurtpflicht
- Kinder unter 14 Jahren dürfen nur auf dem Rücksitz eines Pkw mitfahren
- Handyverbot am Steuer: es ist mit Bußgeldern ab 230 EUR zu rechnen
Spezielle Verkehrsregeln:
Parken und Halten: Tagsüber ist das Parken entgegen der Fahrtrichtung erlaubt. Parkverbote können durch gelbe oder rote Markierungen am Straßenrand angeordnet werden. Ein Halteverbot gilt auf Fahrbahnen oder an deren Rändern, wenn eine weiße Doppellinie entlang der Straßenmitte angebracht ist.
Tempolimits: Wie bereits erwähnt, werden die zulässigen Tempolimits in Meilen pro Stunde (mph) und nicht etwa in Stundenkilometern (km/h) angegeben. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt für alle Fahrzeuge innerorts bei 30 mph (48 km/h). Auf Landstraßen gilt in Großbritannien für Pkw ein Tempolimit von maximal 60 mph (96 km/h), mit Bussen 50 mph (80 km/h). Auf Schnellstraßen und Autobahnen wiederum beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Pkw und Busse 70 mph (112 km/h). Für Lkw und Fahrzeugkombinationen mit über 7,5 t gelten hingegen folgende Werte: auf Landstraßen 40 mph (64 km/h), auf Schnellstraßen 50 mph (80 km/h) und auf Autobahnen höchstens 60 mph (96 km/h).
Alkohol: In Großbritannien gilt eine 0,8-Promille-Grenze (in Schottland liegt diese Grenze allerdings bei 0,5-Promille). Zugleich drohen sehr hohe Strafen für Fahrten unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss. In solchen Fällen ist mit einem Bußgeld bis zu 5.710 EUR, unter gewissen Umständen gar mit einer bis zu sechsmonatigen Freiheitsstrafe sowie dem Entzug des Führerscheins zu rechnen.
Fahrverbote und Punkte: Am ehesten mit einem deutschen Fahrverbot vergleichbar ist die britische Maßnahme, bis zu 56 Tagen kein Kfz führen zu dürfen (Short period disqualification). Ein solches Fahrverbot kann nach Ermessen des Gerichts bei geringfügigen Übertretungen (wie beispielsweise Tempoverstößen) verhängt werden. Darüber hinaus gibt es ein britisches Zwölf-Punkte-System, wonach ein Verkehrsverstoß zusätzlich zur Geldbuße einen Punkteeintrag von mindestens drei Zählern nach sich ziehen kann. Auch ausländische Führerscheininhaber (ohne Wohnsitz in Großbritannien) können ebenfalls mit Punkten bedacht werden, da diese zentral im britischen Verkehrssünderregister eingetragen werden. Es erfolgt jedoch keine Anrechnung/Übertragung in das für deutsche Autofahrer maßgebliche Flensburger Fahreignungsregister.
Sonstiges: In Großbritannien gilt nicht die aus Deutschland bekannte „Rechts-vor-Links-Regel“ bei der Frage, welcher der Verkehrsteilnehmer vorfahrtsberechtigt ist. In den meisten Fällen ist die Vorfahrt deutlich gekennzeichnet durch die Verkehrsschilder „STOP“ und „GIVE WAY“. Eine doppelte weiße Linie bedeutet ebenfalls ein STOP-Gebot. Sofern an einer Kreuzung keine Schilder existieren, müssen die Fahrer sich selbst verständigen, wer Vorfahrt hat. Leichtere Verkehrsverstöße können grundsätzlich an Ort und Stelle geahndet werden, wohingegen über Sanktionen für bestimmte schwere Zuwiderhandlungen die zuständigen Gerichte entscheiden müssen. Bei Verkehrszuwiderhandlungen, die von ausländischen Verkehrssündern ohne Wohnsitz in Großbritannien begangen werden, kann die Polizei eine Sicherheitsleistung verlangen. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn der Betroffene sich weigert, das am Ort des Verstoßes auferlegte pauschale Bußgeld zu bezahlen und stattdessen auf eine gerichtliche Überprüfung besteht. In einem solchen Fall (also bei Kautionsverweigerung) kann das Fahrzeug des Verkehrssünders bis zur Zahlung der Geldbuße notfalls sogar sichergestellt werden. Die Verfolgungsverjährungsfrist für Verkehrsverstöße beträgt grundsätzlich sechs Monate ab dem Tatzeitpunkt. Bei strafrechtlichen Zuwiderhandlungen (wie etwa schweren Tempolimitverstößen) muss die Behörde darüber hinaus den betroffenen Fahrer oder Halter innerhalb von 14 Tagen ab dem Tatzeitpunkt über die eingeleitete Verfolgung des Verstoßes informieren. Bei u.a. folgenden Delikten kann ein Verfahren bis maximal drei Jahre ab dem Tag der Tat (absolute Verjährungsfrist) eingeleitet werden: Fahren trotz Fahrverbots / Führerscheinentzugs oder Führen eines unversicherten Kfz. Die Vollstreckungsverjährung ist hingegen nicht ausdrücklich geregelt, so dass auch Straßenverkehrssanktionen grundsätzlich zeitlich unbegrenzt vollstreckt werden können. Strafrechtliche Verkehrszuwiderhandlungen werden aber generell nur zehn Jahre im nationalen Polizeiregister gespeichert.
Bußgeldkatalog Großbritannien
Auszug aus dem britischen Bußgeldkatalog:
Fazit
Inwiefern bzw. unter welchen Voraussetzungen ausländische Bußgeldbescheide nun auch nach der Rückkehr aus Großbritannien in Deutschland vollstreckt werden können erfahren Sie ausführlich unter: https://www.bussgeld-blitzer.de/bussgeld-eu-ausland/
Sofern Sie sich jederzeit und vollständig an die oben aufgeführten verkehrsrechtlichen Besonderheiten in Großbritannien halten, werden Sie keinerlei böse Überraschung erleben. Sofern Sie aber nach der Rückkehr von der Insel plötzlich einen Bußgeldbescheid im Briefkasten vorfinden, so sollten Sie diesen unverzüglich einem Fachanwalt für Verkehrsrecht zur eingehenden Überprüfung vorlegen. Gerne steht Ihnen die Verkehrsrechtskanzlei Kotz aus Kreuztal bei Siegen mit ihrer langjährigen Erfahrung auf diesem Gebiet dabei zur Verfügung. Hier können Sie Ihren Bußgeldbescheid direkt durch den Fachanwalt für Verkehrsrecht – Dr. Christian Kotz – überprüfen lassen:
Bußgeldbescheid aus Großbritannien prüfen lassen
Falls Sie wissen wollen, ob bzw. was Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid unternehmen können, so lassen Sie ihn am besten direkt überprüfen.