Bußgelder in Europa – Italien
Welches Bußgeld droht bei Verkehrsverstößen in Italien?
Italien als seit jeher sehr beliebtes Urlaubsland hat einige Sehenswürdigkeiten zu bieten. Das Kolosseum, der Vatikan und die sixtinische Kapelle, der schiefe Turm von Pisa oder ein klassischer Badeurlaub an der Adriaküste – all das liegt nur etwa 12 Autofahrstunden von Deutschland entfernt. Doch ganz gleich, ob es Sie nach zum Wandern nach Südtirol, an den malerischen Gardasee, oder aber in eine der größeren Städte wie Rom, Mailand, Florenz, Pisa oder Neapel zieht: wer mit dem eigenen Pkw bzw. mit einem Mietwagen nach Italien reist, muss einige verkehrsrechtliche Besonderheiten beachten, die Ihnen die Verkehrsrechtskanzlei Kotz aus Kreuztal bei Siegen in dem folgenden Informationstext präsentiert. Und sollte es doch einmal zu einem Verkehrsrechtsverstoß gleichwelcher Art in Italien gekommen sein, so wenden Sie sich am besten direkt an einen Verkehrsrechtsexperten, der sich mit den jeweiligen europäischen Gepflogenheiten und Besonderheiten bestens auskennt und mit der nötigen Fachkompetenz gegen ausländische Bußgeldbescheide entsprechend vorzugehen weiß.
Gerne steht Ihnen der Fachanwalt für Verkehrsrecht – Dr. Christian Kotz – in diesen Angelegenheiten persönlich zur Verfügung. Lassen Sie Ihren italienischen Bußgeldbescheid jetzt prüfen.
Allgemeines & Straßenverkehr
Für Trunkenheitsfahrten drohen in Italien drastische Strafen bis hin zur Kfz-Enteignung. Auch können Krafträder sichergestellt werden, wenn Fahrer die Helmvorschriften nicht beachten. Generell lässt sich festhalten, dass Verkehrsverstöße in Italien mit vergleichsweise hohen Geldsanktionen geahndet werden.
Weitere Besonderheiten:
- bei schweren Verkehrsverstößen wie beispielsweise einem Unfall mit Todesfolge wegen Alkohol am Steuer kann der Führerschein lebenslang entzogen werden
- es gibt gesondert ausgewiesene rosa Parkzonen speziell für Frauen mit kleinen Kindern und in der Schwangerschaft
- die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach der Dauer der Parkzeitüberschreitung
- Motorräder, Kleinkrafträder und Fahrräder dürfen auf den Busspuren fahren
Spezielle Verkehrsregeln:
Parken und Halten: In Italien wird die Parkberechtigung durch farblich markierte Bordsteine angezeigt. An schwarz-gelb markierten Bordsteinen besteht Parkverbot. Auch gelbe Bordsteine bedeuten ein Parkverbot, da diese Fläche nur für Taxen, Busse und Anwohner reserviert ist. Blaue Borde deuten auf einen gebührenpflichtigen Parkplatz hin. Kostenlos geparkt werden darf an einem weißen Bordstein sowie (sowie für Frauen mit kleinen Kindern und in der Schwangerschaft) in einer rosa markierten Parkzone.
Tempolimits: Innerorts gilt für alle Fahrzeuge das übliche Geschwindigkeitslimit von 50 km/h. Außerorts sind für Pkw, Motorräder und andere Kfz bis 3,5 t nur 90 km/h zulässig. Auf blau ausgeschilderten Schnellstraßen beträgt die Höchstgeschwindigkeit für diese Fahrzeugarten 110 km/h. Auf grün gekennzeichneten Autobahnen gilt wiederum ein Tempolimit von 130 km/h. Kfz über 3,5 t (z.B. große Wohnmobile) dürfen auf Land- und Schnellstraßen maximal 80 km/h, auf Autobahnen bis zu 100 km/h fahren. Für Anhängergespanne (beispielweise Pkw mit Caravan) dürfen auf Land- und Schnellstraßen bis maximal 70 km/h und auf Autobahnen bis maximal 80 km/h schnell unterwegs sein. Die Autobahn in Italien ist mit Geschwindigkeits-Messsystemen ausgerüstet. Dabei ist auf etwa zwanzig Prozent des gesamten Netzes ein System namens „Sistema tutor“ installiert, welches die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit auf denjenigen Autobahnstrecken misst, auf denen sich besonders viele schwere und tödliche Unfälle ereignet haben. Sistema tutor wurde 2012 eingeführt und misst an mehreren Stellen. Es wird gesondert durch Hinweistafeln auf diese Messungen hingewiesen („Tutor attivo per controllo velocita“ oder „Speed control“). Selbstverständlich gibt es neben diesem System auch noch „klassische“ Geschwindigkeitskontrollen auf Italiens Straßen.
Alkohol: Bei einer Blutalkoholkonzentration ab 1,5 Promille erfolgt die Sicherstellung bzw. Beschlagnahme des Kfz sowie dessen (gerichtlich angeordnete) Zwangsverwertung, wenn Fahrer und Eigentümer identisch sind. Auch bei Fahren unter Drogeneinwirkung kommt es zu diesen Maßnahmen. Die konfiszierten Fahrzeuge gehen in das Eigentum des italienischen Staats über oder werden zwangsverkauft.
Fahrverbote und Punkte: Das italienische Recht kennt die sofortige Einziehung des Führerscheins, das Fahrverbot und die Fahrerlaubnisentziehung. Gegenüber ausländischen Führerscheininhabern erfolgt im Allgemeinen kein Fahrerlaubnisentzug, sondern allenfalls ein Fahrverbot auf italienischen Straßen. Ferner hat Italien vor rund fünfzehn Jahren ein Führerschein-Punktesystem eingeführt, dem auch sämtliche Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse aufgrund in Italien begangener Zuwiderhandlungen unterliegen. Allerdings hat dies keine Auswirkungen bzw. ermöglicht keine entsprechenden Eintragungen in das Flensburger Fahreignungsregister.
Sonstiges: Auf der Autobahn und außerhalb geschlossener Ortschaften besteht eine 24-stündige Abblendlichtpflicht, wobei allerdings auch Tagfahrleuchten verwendet werden dürfen. Diese Lichtpflicht gilt für alle Fahrzeuge und wer dennoch ohne Licht fährt, muss mit einem Bußgeld von mindestens 41 EUR rechnen. Vorsicht bei der privaten Pannenhilfe: privates Abschleppen auf Autobahnen ist verboten. Deshalb sollten Fahrer immer den Pannendienst rufen, um den Wagen abschleppen zu lassen. Ferner ist bei Unfällen und Pannen außerorts beim Verlassen des Fahrzeugs eine (fluoreszierende) Warnweste zu tragen. Auch Radfahrer benötigen eine solche (nachts) außerhalb von Ortschaften oder in Tunnels. Wer die Warnweste vergisst, muss mit einem Bußgeld von mindestens 38 EUR rechnen. Für alle Fahrradfahrer unter 14 Jahren gilt eine Helmpflicht. Für Kfz-Führer unter 21 Jahre, Berufskraftfahrer und Fahranfänger (in den ersten drei Jahren) gilt die Null-Promille-Grenze; für alle anderen Kraftfahrer gilt die 0,5-Promille-Grenze. In Italien besteht – wie in Deutschland – eine Anschnallpflicht und ein generelles Handyverbot am Steuer. Wer jedoch auf eine Freisprechanlage oder Kopfhörer verzichtet, muss mit einer Geldbuße ab 160 EUR rechnen.
Probleme gibt es auch immer wieder mit der Autobahnmaut. So versucht seit einigen Jahren das Inkassounternehmen Nivicredit im Auftrag von italienischen Autobahngesellschaften bei deutschen Fahrzeughaltern nicht gezahlte Autobahngebühren einzufordern. Die häufigste Ursache dafür liegt in Problemen bei der Bezahlung bzw. wird oft auch bei der Autobahnein- oder ausfahrt die falsche Spur gewählt. Öfters kommt es auch zu Mautverstößen im Rahmen der elektronischen Mauterhebung, es also keine Mautstationen mehr vor Ort gibt, an denen eine Bezahlung geleistet werden kann (sog. „Free Flow System“). Wird die Autobahnmaut nicht innerhalb von 15 Tagen nachbezahlt, werden nachträgliche Mautforderungen italienischer Autobahngesellschaften zunächst durch das italienische Inkassobüro NiviCredit und später durch das deutsche Inkassounternehmen Euro Treuhand Inkasso geltend gemacht. Viele italienische Städte und Gemeinden haben im Zentrum verkehrsbeschränkte Zonen eingerichtet, die mit „ZTL“ bezeichnet sind (= Zona a traffico limitato). In diesen Zonen bestehen unterschiedliche Fahrverbote für auswärtige Kfz. In größeren Städten erfolgt die Überwachung der Zufahrt mit Hilfe von Kameras. Somit werden alle Kennzeichen erfasst, mit einer Datenbank auf das Vorliegen von Sondergenehmigungen, etc. abgeglichen und gegen nichtberechtigte Kraftfahrzeughalter wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Das unberechtigte Befahren einer ZTL wird mit hohen Geldbußen geahndet. Das Bußgeld beträgt im ersten Anschreiben mindestens 84 Euro (zuzüglich etwaiger Verfahrensgebühren). Dieser Betrag verdoppelt sich, sofern innerhalb von 60 Tagen nicht bezahlt wird.
Bußgeldkatalog Italien
Seit etwa 25 Jahren gibt es einen italienischen Bußgeldkatalog, wobei die Anhebung der Rahmensätze alle zwei Jahre erfolgt und sich in etwa nach der Inflationsrate richtet.
Auszug aus dem italienischen Bußgeldkatalog:
Fazit
Wer sich an die zuvor angegebenen Verkehrsregeln in Italien hält, hat gute Chancen auch ohne Strafzettel aus dem Urlaub zurückzukehren bzw. nicht im Nachhinein noch von einem (teuren und ärgerlichen) Bußgeldbescheid überrascht zu werden. Denn im Oktober 2010 übernahm Deutschland die EU-Verordnung über die gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen, so dass nun auch ein in Italien erlassenes Bußgeld in Deutschland vollstreckt werden kann (zumindest ab einer Bagatellgrenze von 70 EUR). Mehr zu diesem Thema unter: https://www.bussgeld-blitzer.de/bussgeld-eu-ausland/
Zur Fahrerermittlung dürfen die ausländischen Behörden die deutsche Kontaktstelle beim Kraftfahrtbundesamt kontaktieren. Diese erteilt Auskünfte bei folgenden Delikten:
- Verstoß gegen die Gurtpflicht
- Geschwindigkeitsüberschreitung in Italien
- Überfahren einer roten Ampel
- Alkohol und Drogen am Steuer
- Verletzung der Helmpflicht
- Widerrechtliche Benutzung des Fahrstreifens
- Handy am Steuer
Laut dem italienischen Bußgeldkatalog dürfen Bußgelder noch 510 Tage danach eingefordert werden. Viele italienische Gemeinde und Städten beauftragen ein privates Unternehmen namens EMO (European Municipality Outsourcing), welches die Strafzettel verschickt und die Zahlungen entgegennimmt.
Bußgeldbescheid aus Frankreich prüfen lassen
Falls Sie wissen wollen, ob bzw. was Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid unternehmen können, so lassen Sie ihn am besten direkt überprüfen.