Bußgelder in Europa – Irland

Welche Strafen drohen bei einem Verkehrsverstoß in Irland?

Bußgeld in Irland
Für welche Verstöße wird wie viel Bußgeld in Irland fällig? Wie klären auf! Foto: fotorince/Bigstock

Die „grüne Insel“ erkundet man am besten mit dem Pkw, da sich sämtliche Sehenswürdigkeiten und die faszinierende Natur Irlands am besten erkunden lassen. Allerdings hat Irland einige verkehrsrechtliche Besonderheiten zu bieten, deren Beachtung wir Ihnen im nachfolgenden Informationstext ans Herz legen wollen. Der auch in Irland übliche Linksverkehr stellt dabei nur eine der Herausforderungen dar, die die grüne Insel aus verkehrstechnischer Sicht bietet. Damit Sie keine bösen Überraschungen erleben, präsentiert Ihnen die Verkehrsrechtskanzlei Kotz aus Kreuztal bei Siegen nachfolgend die wichtigsten Besonderheiten, die Sie beachten sollten, wenn Sie mit dem (eigenen) Pkw in Irland unterwegs sind. Und sollten Sie dennoch trotz aller Vorsicht eine mit einem Bußgeldbescheid sanktionierte Verkehrsordnungswidrigkeit in Irland begangen haben, so helfen wir Ihnen selbstverständlich auch dann schnell und unbürokratisch mit unserer Erfahrung weiter.

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Allgemeines & Straßenverkehr

Eine der bedeutendsten Besonderheiten im irischen Straßenverkehr ist natürlich der Linksverkehr. Erfahrungsgemäß bedarf es für Kontinentaleuropäer einer gewissen Umstellungs- und Gewöhnungsphase, bis sie den Linksverkehr so verinnerlicht haben, dass gefährliche Verwechslungen ausgeschlossen werden können. So führt der Linksverkehr dazu, dass:

  • rechts überholt wird
  • ein Kreisverkehr im Uhrzeigersinn befahren wird
  • auf mehrspurigen Straßen die langsamste Spur links zu finden ist
  • Fußgänger beim Überqueren einer Straße zunächst nach rechts schauen müssen
  • an manchen Kreuzungen Links vor Rechts gilt, wenn dies entsprechend ausgeschildert ist (ohne entsprechende Beschilderung gilt wie hierzulande Rechts vor Links)

Weitere Besonderheiten:

  • Linksverkehr!
  • Fahrzeuge müssen haftpflichtversichert sein
  • Promillegrenze von 0,5-Promille
  • besondere Vorsicht gilt bei engen bzw. kurvenreichen Straßenverläufen: Warnungen in abgestufter Form: „Slow“, „Slower“, „Very Slow“, „Dead Slow“ (zu Deutsch: Langsam, Langsamer,
  • sehr langsam, „Dead Slow“ = Schrittgeschwindigkeit und besondere Vorsicht)
  • teilweise Mautpflicht

Spezielle Verkehrsregeln:

Parken und Halten: Parken ist in Irland auf denjenigen Straßen verboten, die mit dem Verkehrszeichen „No Waiting“ beschildert oder aber auf der Fahrbahn mit diesem Schriftzug markiert sind. Ebenfalls besteht ein Parkverbot, wenn sich zwei durchgezogene gelbe Linien auf der Fahrbahn befinden.

Tempolimits: Grundsätzlich gelten in Irland folgende Geschwindigkeitsbegrenzungen:

  • Innerorts: 50 km/h
  • (Auf Nebenstraßen) Außerorts: 80 km/h
  • Auf National Roads: 100 km/h
  • Auf Autobahnen (Motorways): 120 km/h

Die höchstzulässigen Geschwindigkeiten betragen auf Landstraßen für Pkw (mit und ohne Anhänger) und Wohnmobile bis 3,5 t zGG maximal 80 km/h. Für Busse und Lkw über 3,5 t (auch mit Anhänger) gilt auf Land- und Schnellstraßen sowie auf Autobahnen ein Tempolimit von 80 km/h.

Alkohol: In Irland liegt die Promillegrenze bei 0,5-Promille. Für Fahrschüler, Fahranfänger und Berufsfahrer gilt eine auf 0,2-Promille herabgesetzte Grenze. Bei einer Überschreitung der 0,5-Promille-Grenze (bis zu 0,8-Promille) droht bereits ein Bußgeld in Höhe von 200 EUR, bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,8 und 1 Promille drohen bereits 400 EUR Bußgeld. Beim Fahren mit einer BAK über 1,0-Promille muss mit einer gerichtlichen Höchststrafe von bis zu 5.000 EUR und/oder bis zu 6 Monaten Haft gerechnet werden.

Fahrverbote und Punkte: Ein Fahrverbot wird in Irland grundsätzlich ausgesprochen bei Erreichen von 12 Punkten oder bei bestimmten Verstößen nach Ermessen des Gerichts. Im Rahmen dessen wird das Führen von Kraftfahrzeugen für sechs Monate untersagt und der Führerschein ist während der Verbotsdauer zu hinterlegen. Ein Fahren unter Alkoholeinfluss ab 0,5-Promille führt immer zu einem Fahrverbot oder Führerscheinentzug. Einen Führerscheinentzug (Consequential Disqualification) haben folgende Verstöße zur Folge: Fahren ohne Fahrerlaubnis oder während eines Fahrverbots/Führerscheinentzugs, Fahren mit nicht verkehrstüchtigem Kfz oder ohne Versicherungsschutz. Bei ausländischen Fahrern ist zu beachten, dass das Fahrverbot nur auf irischen Straßen gilt und nicht etwa in Deutschland angerechnet bzw. umgesetzt wird. Ferner werden gegenüber ausländischen Führerscheininhabern Punkte lediglich informell vorgemerkt und entfalten somit keine Rechtswirkung.

Sonstiges: Die meisten – kleinen – Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr, wie beispielsweise bei simplen Parkverstößen werden im Rahmen eines vereinfachten Verwarnungsverfahrens verfolgt. Die Verhängung der Bußen erfolgt grundsätzlich an Ort und Stelle, in Ausnahmefällen auch durch schriftliche Benachrichtigung des Fahrzeughalters. Geht es um die Sanktionierung schwererer Taten (z.B. Fahren unter Alkoholeinfluss) fällt grundsätzlich in die gerichtliche Zuständigkeit. Grundsätzlich ist der Fahrer für Verkehrsverstöße verantwortlich. Kann zunächst nur der Halter des Kfz ermittelt werden, wird dieser aufgefordert, der zentralen Bußgeldstelle innerhalb von vier Wochen ab Ausstellungsdatum des Bescheids den Fahrzeugführer zu benennen. Auf einigen Straßen in Irland wird eine Maut verlangt. Im Regelfall können die Mautgebühren direkt vor Ort an einer der Mautstationen bezahlt werden. Auf der M50 rund um Dublin kommt allerdings ein elektronisches Mautsystem zum Einsatz, bei dem alle Kennzeichen der Fahrzeuge erfasst werden, die die Straße befahren. Die Fahrer haben anschließend bis 20 Uhr des Folgetages Zeit, um die Gebühren nachträglich zu bezahlen (entweder an Payzone-Servicepoints oder telefonisch). Die Verfolgungsverjährungsfrist beträgt für gängige Verstöße (im Rahmen eines summarischen Verfahrens) sechs Monate ab dem Tag der Übertretung. Zu beachten ist jedoch, dass bei Anklagedelikten keine gesetzlich festgelegte Verfolgungsverjährung existiert. Die Vollstreckungsverjährung ist im irischen Recht i.Ü. nicht befristet.

Bußgeldkatalog Ireland

Auszug aus dem irischen Bußgeldkatalog:

Fazit

Nach dem EU-Rahmenbeschluss zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen können irische Bescheide oder Urteile über Geldsanktionen in Deutschland und anderen Staaten der EU zwangsweise durchgesetzt werden. Somit kann nun auch ein in Irland erlassener Bußgeldbescheid in Deutschland vollstreckt werden (zumindest ab einer Bagatellgrenze von 70 EUR). Mehr zu diesem Thema unter: https://www.bussgeld-blitzer.de/bussgeld-eu-ausland/

Zur Fahrerermittlung dürfen die ausländischen Behörden die deutsche Kontaktstelle beim Kraftfahrtbundesamt kontaktieren.

Diese erteilt Auskünfte bei folgenden Delikten:

  • Verstoß gegen die Gurtpflicht
  • Geschwindigkeitsüberschreitung in Italien
  • Überfahren einer roten Ampel
  • Alkohol und Drogen am Steuer
  • Verletzung der Helmpflicht
  • Widerrechtliche Benutzung des Fahrstreifens
  • Handy am Steuer

Falls Sie wissen wollen, ob bzw. was Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid unternehmen können, so lassen Sie ihn am besten direkt überprüfen:

Bußgeldbescheid aus Irland prüfen lassen

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