Bußgelder in Europa – Niederlande
Welche Bußgelder drohen in den Niederlanden bei Verkehrsverstößen?
Unser nordwestlicher Nachbar – die Niederlande – sind ein beliebtes Reise- und Ausflugsziel. Auch jenseits der faszinierenden und schillernden Metropole und Landeshauptstadt Amsterdam haben die Niederlande einiges zu bieten. So befindet sich ein bei den deutschen Nachbarn sehr beliebtes und in den letzten Jahren stetig ausgebautes Outlet-Village in Roermond unmittelbar hinter der deutschen Grenze. In diesem Dorfähnlich strukturierten Einkaufsparadies kommen Shoppingfans durch die z.T. erheblichen Preisnachlässe ordentlich ins Schwärmen. Damit Sie die so ersparten Preisnachlässe nicht direkt wieder in Bußgelder reinvestieren müssen, zeigt Ihnen die Verkehrsrechtskanzlei Kotz aus Kreuztal bei Siegen im nachfolgenden Informationstext die Besonderheiten des niederländischen Straßenverkehrs auf. Sollten Sie jedoch dennoch eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen und einen Bußgeldbescheid aus den Niederlanden erhalten haben, so zögern Sie nicht und wenden sich direkt an den Experten und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Christian Kotz.
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Allgemeines & Straßenverkehr
Der Parküberwachung wird in den Niederlanden eine recht hohe Bedeutung beigemessen, so dass Autofahrer stets darauf achten sollten, einen Parkschein gelöst zu haben bzw. nicht im Halteverbot oder etwa ohne entsprechende Berechtigung auf einem Behindertenparkplatz zu parken. Polizei und Verwaltungsbehörden ahnden selbst einfache Verstöße im ruhenden Verkehr sehr strikt und mit empfindlichen Geldbußen.
Weitere Besonderheiten:
- Halterhaftung
- recht hohe Bußgelder (Sanktionen für Halteverbotsverstöße liegen beispielsweise zwischen 90 bis 140 EUR)
- großflächige Geschwindigkeitsüberwachung durch Radargeräte sowie Kontrollsysteme auf 12 Autobahnen wie auch auf Bundesstraßen, welche die durchschnittliche Geschwindigkeit einer längeren Strecke messen und sobald diese Durchschnittsgeschwindigkeit höher ist als erlaubt, erhält der Verkehrssünder einen Bußgeldbescheid
- Promille-Grenze liegt bei 0,5-Promille: Verstöße dagegen werden mit einem Bußgeld ab 360 EUR geahndet
- ausgeprägte Fahrradkultur: auf Radfahrer im Straßenverkehr ist besonders in den Städten zu achten
- kein Führerschein Punktesystem und kein Punktekatalog
Spezielle Verkehrsregeln:
Parken und Halten: Parkmöglichkeiten bzw. Parkverbote sind mitunter farblich gekennzeichnet: das Parken an gelb gekennzeichneten Bordsteinkanten ist unzulässig, bei blauen Bordsteinen muss eine Parkscheibe ausgelegt werden. Das Übernachten außerhalb von Campingplätzen auf Straßen oder Parkplätzen ist nicht erlaubt. In den Niederlanden existieren (noch) viele Parkuhren. In den Großstädten wie Amsterdam, Rotterdam oder Den Haag sind mittlerweile jedoch häufiger Parkautomaten vorzufinden. Dabei gilt es grundsätzlich zu beachten, dass viele Parkuhren/Parkautomaten nicht mit Bargeld bedient werden können, sondern ausschließlich mit einer besonderen Zahlkarte, der sog. „Prepaid Chipknip“, die in unzähligen Geschäften von Amsterdam oder Rotterdam erworben werden kann. Teilweise ist es jedoch auch möglich per Kreditkarte zu bezahlen.
Ähnlich wie in Deutschland muss der Parkschein gut sichtbar auf dem Armaturenbrett deponiert werden, um eine Kontrolle durch die Behörden zu ermöglichen. Der Versuch, aus Sparsamkeit auf einen Parkschein verzichten zu wollen und/oder mal eben kurz im Halteverbot zu parken, kann ordentlich nach hinten los gehen: Sie müssen durchaus damit rechnen, dass Ihr Fahrzeug mit einer Parkkralle gesichert oder aber direkt abgeschleppt wird, was problemlos schnell einmal mehr als 100 EUR an Kosten verursachen kann. Die Unsitte, als nicht berechtigte Person das Kfz auf einem Behindertenparkplatz abzustellen, wird mit einem empfindlichen Bußgeld in Höhe von 370 EUR sanktioniert. Bleiben Sie in einem nicht dafür vorgesehenen Bereich stehen bzw. sollten Sie länger dort halten, so wird dies in der Regel mit einem Bußgeld in Höhe von immerhin 90 EUR bestraft.
Tempolimits: Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht (zGG) dürfen innerorts maximal 50 km/h schnell unterwegs sein. Auf Landstraßen sind für alle Kfz, auch über 3,5 t und mit Anhänger, 80 km/h erlaubt. Auf Autobahnen gelten für Kfz Höchstgeschwindigkeiten von 130 km/h (manchmal auch nur 120 km/h). Für Pkw und Wohnmobile bis 3,5 t sowie für Motorräder gelten auf Schnellstraßen 100 km/h.
Alkohol: In den Niederlanden gilt die 0,5-Promille-Grenze. Fahranfänger müssen allerdings die ersten fünf Jahre eine Grenze von 0,2-Promille beachten. Dasselbe gilt für Mopedfahrer bis 24 Jahre.
Fahrverbote und Punkte: Es gibt keine Unterscheidung zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug. Kurzzeitig wirkende Maßnahmen haben die Wirkung eines Fahrverbots, wohingegen nach schweren Verkehrsverstößen im Regelfall die Fahrerlaubnis aberkannt wird (was dann faktisch einem Führerscheinentzug entsprechen dürfte). Allerdings wirken sich in den Niederlanden verhängte Führerscheinsanktionen nur auf das dortige Staatsgebiet aus und haben keinerlei (Fern-)Wirkung auf deutschem Territorium.
Sonstiges: Bußgeldbescheide wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten werden grundsätzlich von der Zentralen Bußgeldstelle (Centraal Justitieel Incasso Bureau/CJIB) in Leeuwarden verschickt. Sofern es sich um Bescheide wegen Park- oder Halteverstößen handelt, so können diese auch von den niederländischen Gemeinden ausgestellt werden. Ordnungswidrigkeiten verjähren innerhalb von acht Monaten ab dem Tag der Übertretung (bzw. ab Ermittlung des Kfz-Halters). Die Verfolgungsverjährungsfrist beträgt bei schwereren Verkehrszuwiderhandlungen drei Jahre. Bei Haftandrohung bis zu drei Jahren verjährt die Verfolgung nach sechs Jahren, bei noch höheren Strafen nach zwölf Jahren. Hinsichtlich der Bußgelder ist folgendes zu beachten: Bußgelder aufgrund von Ordnungswidrigkeiten werden in der Regel vier Jahre lang im niederländischen Bußenschuldnerregister gespeichert. Kommunale Parkbußgelder/Parksteuern unterliegen einer Vollstreckungsverjährungsfrist von fünf Jahren. Für Verkehrsstraftaten allgemein beträgt die Vollstreckungsfrist mindestens vier Jahre. In den Niederlanden gilt die Halterhaftung. Somit erklärt sich, warum in der Regel nicht die Fahrer, sondern lediglich die Kennzeichen im Rahmen der Verkehrsüberwachung festgehalten werden. Aber: ein niederländischer Strafzettel gegen einen deutschen Halter muss jedoch stets die Fahrereigenschaft nachweisen können. Anderenfalls ist der Bußgeldbescheid durch das Bundesamt für Justiz nicht vollstreckbar und der Empfänger eines solchen Bescheids kann erfolgreich Einspruch dagegen einlegen.
Mehr zum Thema Vollstreckungsprocedere finden Sie hier: https://www.bussgeld-blitzer.de/bussgeld-eu-ausland/
Bußgeldkatalog Niederlande
Auszug aus dem niederländischen Bußgeldkatalog:
Fazit
Nach dem EU-Rahmenbeschluss zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen werden niederländische Bußgeldbescheide (zumindest, sofern sie die Bagatellgrenze von 70 EUR überschreiten) auch in Deutschland zwangsweise durchgesetzt. Sofern es um kommunale Parkverstöße geht, beweisen niederländische Gemeindeverwaltungen und Inkassostellen einen besonders hartnäckigen (auch grenzüberschreitenden) Verfolgungseifer. Da es sich allerdings in der Regel um Nachforderungen wegen nicht bezahlter Parkgebühren oder –steuern handelt, ist deren Durchsetzung in Deutschland als Steuerforderung nicht ohne weiteres möglich.
Falls Sie wissen wollen, ob bzw. was Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid unternehmen können, so lassen Sie ihn am besten direkt überprüfen:
Bußgeldbescheid aus den Niederlanden prüfen lassen
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