RIEGL FG21-P Handlasergerät

– Messverfahren und häufige Messfehler –

I. Das Messgerät RIEGL FG21-P

Beim Messgerät RIEGL FG21-P handelt es sich um ein Handlasergerät mit dem größten in Deutschland zugelassenen Messbereich (von 30 – 1000 m Reichweite). Das Gerät wird zumeist von Polizeibeamten am Straßenrand auf einem dreibeinigen Gestell oder aber als Laserpistole (sog. Hand-Held-Betrieb) benutzt. Das Gerät darf nur von Personen eingesetzt werden, die von kompetentem Personal (z.B. Hersteller, Polizeischule) umfassend geschult worden sind, d.h. in Funktion und Bedienung eingewiesen sowie mit den messtechnischen Eigenschaften des Gerätes und mit Möglichkeiten von Fehlmessungen bei Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung vertraut gemacht worden sind.

II. Das Messverfahren beim RIEGL FG21-P

RIEGL FG21-P LAssermessung
RIEGL FG21-P Lassermessung – Foto: Blaulicht Polizei © Gerhard Seybert

Das Prinzip der Lasergeschwindigkeitsmessung beruht auf der Messung der Übertragungszeit kurzer Infrarotlichtpulse. Dabei wird die Geschwindigkeit durch die Veränderung der Entfernung zwischen zwei Laserimpulsen ermittelt, die von dem Gerät ausgestrahlt werden. Treffen diese Impulse auf ein bewegtes Objekt (Fahrzeug), kann aus der Veränderung der Entfernungen von der Software des Geräts die Geschwindigkeit des Objekts errechnet werden.

III. Häufige Messfehler beim RIEGL FG21-P

Zu Beginn jeder Messserie und nach jedem Standortwechsel sind vier Tests durchzuführen:

  • Selbsttest
  • Displaytest
  • Test der Visiereinrichtung
  • Nulltest

Nur wenn alle vier Tests erfolgreich durchgeführt wurden, darf mit der amtlichen Messung begonnen werden. Verstöße gegen diese Bedienungsanleitung stellen somit eine Fehlerquelle dar. Weitere Fehlerquellen können in der (fehlenden/fehlerhaften) Zulassung durch die PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) oder aber in einer ungültigen Eichung begründet sein. Ferner können auch Zuordnungsfehler auftreten, was insbesondere der Fall sein kann, wenn sich während des gesamten Messvorgangs mehr als nur ein Fahrzeug innerhalb der Zielerfassungsbereichs befindet. Bitte beachten Sie, dass die Aufzählung der Messfehler nicht abschließend ist.

Sollten auch Sie geblitzt worden sein und einen Bußgeldbescheid erhalten haben, so lassen Sie ihn durch einen Verkehrsrechtsexperten kostenlos und unverbindlich auf mögliche Fehler überprüfen.

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten?

Unser Experte im Verkehrsrecht prüft vorab kostenlos & unverbindlich, ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat.

Vermeiden Sie mit unserer Hilfe teure Bußgelder und Fahrverbote!